Verteilung Erbe rechtssicher?

27. Februar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Verteilung Erbe rechtssicher?

Hallo zusammen,

ich war lange Zeit stiller Mitleser und hatte nun auch ein Anliegen, welches ich durch das Forum hier gut erklärt bekommen habe.

Deswegen möchte ich einem Bekannten helfen, auch hoffentlich etwas Klarheit in seine Situation bringen zu können.

Folgende Situation:
Mutter mit 2 Kindern, Vater gibt es nicht mehr.
Die Mutter möchte gern ein Testament notariell anlegen. Es gibt kein weiteres Vermögen, keine Verbindlichkeiten - nur Geld auf dem Konto.
Keines der Kinder ist enterbt, Sie sollen beide je 50% erben
Der Mutter ist es jedoch wichtig, dass nach ihrem Tod auch Geld zu 2-3 Vereinen gelangt (Hungerhilfe in Afrika, etc...)

Ist folgendes Szenario dann rechtssicher?
Wenn Sie notariell im Testament verfasst:

Es sollen 10.000 Euro auf die Vereine entfallen und 5000 Euro auf Enkelkinder, wenn z.B. 20.000 Euro auf dem Konto sind.

MfG
Siggi

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Ist folgendes Szenario dann rechtssicher?

Nö.

Man teilt einfach dem Notar die Wünsche mit und der fertigt dann daraus ein rechtssicheres Testament.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3536 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Es sollen 10.000 Euro auf die Vereine entfallen und 5000 Euro auf Enkelkinder, wenn z.B. 20.000 Euro auf dem Konto sind.

Und wenn sie ein Pflegefall wird und das Geld für Heimkosten verwendet werden muss, dann nützen die Zahlen gar nichts.

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#3
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Huber86):
Ist folgendes Szenario dann rechtssicher?

Nö.

Man teilt einfach dem Notar die Wünsche mit und der fertigt dann daraus ein rechtssicheres Testament.


Verstehe ich jetzt nicht. Ich habe doch den Notar in diesem Zusammenhang mit erwähnt!?
Zitat (von Huber86):
Ist folgendes Szenario dann rechtssicher?
Wenn Sie notariell im Testament verfasst:


Mir ging es hier, deswegen die Zahlen so gewählt, um den Aspekt, dass die Kinder dann einen kleineren Anteil bekommen, als zu Vereinen und Enkelkinder geht. Ob das problemlos so möglich ist, wenn man das so möchte.

Zitat (von Loni12):
Und wenn sie ein Pflegefall wird und das Geld für Heimkosten verwendet werden muss, dann nützen die Zahlen gar nichts.


Danke für den Hinweis!

MfG
Siggi

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#4
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)


MfG
Siggi

-- Editiert von User am 27. Februar 2023 19:31

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Mir ging es hier, deswegen die Zahlen so gewählt, um den Aspekt, dass die Kinder dann einen kleineren Anteil bekommen, als zu Vereinen und Enkelkinder geht. Ob das problemlos so möglich ist, wenn man das so möchte.

Die Kinder haben einen Anspruch auf mindestens den Pflichtteil (hier je EUR 5.000).

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#6
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cruncc1):
Die Kinder haben einen Anspruch auf mindestens den Pflichtteil (hier je EUR 5.000).


Und ich dachte eben, weil die beiden Kinder nicht enterbt werden und die Mutter noch ausdrücklich im Testament festlegt, dass ihre beiden Kinder je 50% des Vermögens erben sollen, haben sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil und müssen sich mit der Erbteilung gemäß dem Testament abfinden und können sich dann nur den Rest teilen.

MfG
Siggi

-- Editiert von User am 27. Februar 2023 20:36

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#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Und ich dachte eben, weil die beiden Kinder nicht enterbt werden und die Mutter noch ausdrücklich im Testament festlegt, dass ihre beiden Kinder je 50% des Vermögens erben sollen, haben sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil und müssen sich mit der Erbteilung gemäß dem Testament abfinden und können sich dann nur den Rest teilen.

Da hast du falsch gedacht. :wink:

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Und ich dachte eben, weil die beiden Kinder nicht enterbt werden und die Mutter noch ausdrücklich im Testament festlegt, dass ihre beiden Kinder je 50% des Vermögens erben sollen, haben sie keinen Anspruch auf den Pflichtteil und müssen sich mit der Erbteilung gemäß dem Testament abfinden und können sich dann nur den Rest teilen.


Nein, sie haben auch in so einem Fall mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen Anspruch müssen sie als Erben nicht geltend machen, sondern sie können vielmehr die Erfüllung der Vermächtnisse soweit verweigern, dass ihnen mindestens der Pflichtteil verbleibt.

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#9
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, sie haben auch in so einem Fall mindestens Anspruch auf den Pflichtteil. Diesen Anspruch müssen sie als Erben nicht geltend machen, sondern sie können vielmehr die Erfüllung der Vermächtnisse soweit verweigern, dass ihnen mindestens der Pflichtteil verbleibt.


Vielen Dank! Wenn sich aber keiner der Kinder beschwert und damit einverstanden ist das sie weniger bekommen als der Pflichtteil, dann ist das ok so, oder?

MfG
Siggi

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Huber86):
Wenn sich aber keiner der Kinder beschwert und damit einverstanden ist das sie weniger bekommen als der Pflichtteil, dann ist das ok so, oder?


Die Kinder sind nicht verpflichtet, sich darauf zu berufen, dass sie mindestens den Pflichtteil erhalten müssen. Es steht ihnen frei, die Vermächtnisse auch dann zu erfüllen, wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet wären.

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#11
 Von 
Huber86
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die Kinder sind nicht verpflichtet, sich darauf zu berufen, dass sie mindestens den Pflichtteil erhalten müssen. Es steht ihnen frei, die Vermächtnisse auch dann zu erfüllen, wenn sie rechtlich nicht dazu verpflichtet wären.


Alles klar, vielen Dank!!

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