Hallo Forum,
ich lese viel über die Auseinandersetzung bei einer Erbengemeinschaft. Meistens geht es aber um uneinige Erbengemeinschaften. Wie sieht es aus, wenn sich die Erben einig sind?
Klar, kann man alles verteilen wie man es will. Zumindest was Hausrat und vielleicht ein Fahrzeug angeht. Aber was ist, wenn Immobilien im Spiel sind? Kann man die auch willkürlich verteilen oder muss hier zwingend die Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen werden? Oder kann man z.B. 2 Immobilien einfach 1:1 verteilen?
Vielleicht darf man das so regeln, aber wie sieht das dann für die Erbschaftssteuer aus? Gibt man bei der Steuererklärung nur das an was man auch wirklich erhalten/genommen hat oder gilt hier weiterhin z.B. 50%/50% bei 2 Erben?
MfG Thomas
Verteilung Erbschaft / Erbengemeinschaft
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
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Aber was ist, wenn Immobilien im Spiel sind? Kann man die auch willkürlich verteilen oder muss hier zwingend die Erbengemeinschaft als Eigentümer eingetragen werden?
Unabhäng davon, ob die Eintragung im Grundbuch erfolgt, ist die Erbengemeinschaft Eigentümer einer Immobilie. Die Berichtigung des Grundbuchs ist übrigens innerhalb von 2 Jahren gebührenfrei (einfacher Antrag mit Vorlage eines Erbnachweises genügt).
Wie die Erbengemeinschaft auseinandergesetzt wird, ist ebenfalls Sache der Erben, dies bedarf der notariellen Beurkundung.
Zitat:Oder kann man z.B. 2 Immobilien einfach 1:1 verteilen?
Das ist möglich und dürfte(steuerlich) auch kein "Problem" sein, sofern die Immobilien ungefähr denselben Wert haben.
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Vielleicht darf man das so regeln, aber wie sieht das dann für die Erbschaftssteuer aus?
Es gilt die Erbfolge je zur Hälfte, wenn sich die Erben anders einigen, könnte es sich u.U. um eine Schenkung handeln und ggf. Schenkungssteuer anfällt.
quote:
Gibt man bei der Steuererklärung nur das an was man auch wirklich erhalten/genommen hat oder gilt hier weiterhin z.B. 50%/50% bei 2 Erben?
Es gilt die Quote der Erbeinsetzung.
Man sollte sich von seinem Steuerberater beraten lassen.
-- Editiert cruncc1 am 06.09.2014 11:13
Hallo cruncc1,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort!
Man kann also nicht selbst entscheiden, was man erben "möchte" und dann nur den entsprechenden Wert versteuern.
Bei meinem Beispiel erben die Erben 100% als Erbengemeinschaft. Erbschaftssteuer zahlt man dann auf seinen Anteil der Erbengemeinschaft, egal um was es sich handelt (Freibeträge und Steuerklassen mal außen vor).
Wenn man nun in der Erbengemeinschaft - nach dem Erbe - verteilt, dann sind das u.U. wieder Schenkungen oder Verkäufe. Diese sind dann aber ein von der Erbschaft abgetrennte Vorgänge.
Vielen Dank auch für den Hinweis zu der Möglichkeit die Eintragungen im Grundbuch innerhalb von 2 Jahren kostenlos ändern zu können.
MfG Thomas
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quote:
Man kann also nicht selbst entscheiden, was man erben "möchte" und dann nur den entsprechenden Wert versteuern.
Selbstverständlich können sich die Erben für eine andere Aufteilung entscheiden, ggf. mit den steuerlichen Konsequenzen.
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Bei meinem Beispiel erben die Erben 100% als Erbengemeinschaft. Erbschaftssteuer zahlt man dann auf seinen Anteil der Erbengemeinschaft, egal um was es sich handelt (Freibeträge und Steuerklassen mal außen vor).
Richtig.
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Wenn man nun in der Erbengemeinschaft - nach dem Erbe - verteilt, dann sind das u.U. wieder Schenkungen oder Verkäufe. Diese sind dann aber ein von der Erbschaft abgetrennte Vorgänge.
Richtig.
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Hallo cruncc1,
wie passt denn deine Antwort zu 1. mit der Antwort zu 2.?
Wie wirken sich Änderungen zu Nr. 1 denn jetzt aus? So wie in 2 und 3 beschrieben?
So wie ich dich bisher verstanden habe ich es völlig egal was vererbt wird und wie verteilt wird. Es fällt immer dieselbe Steuer an.
Genau darauf zielt ja die Frage: Kann man durch geschickte Erbverteilung Steuern sparen? Oder kann man das eben nicht, weil die Steuer gesamt errechnet wird und jeder zahlt die Hälfte. Natürlich nur dann, wenn Steuerklasse und Freibeträge identisch sind.
MfG Thomas
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