Verteilung der Nebenkosten bei unterschiedlichen Erbquoten

5. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
TAURUS52
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 6x hilfreich)
Verteilung der Nebenkosten bei unterschiedlichen Erbquoten

Hallo zusammen,

in einer Erbangelegenheit sind die Quoten durch das Erbrecht und einem notariellen Testament inzwischen klar, und die sich aus der Erbschaft ergebende Summe soll gemäß den ermittelten Quoten aufgeteilt werden.

Um diese Summe zu ermitteln stellt sich mir die Frage bzgl. der Verteilung der Nebenkosten:
Wie werden diese aufgeteilt?
Anteilig in der Höhe der Quoten (könnte z. Bsp. bedeuten E1 bezahlt 2/5 der Nebenkosten; E2: 1/5; E3: 1/5; E4: 1/5, also E1 das doppelte wie E2 bis E4) oder werden die Kosten auf Alle gleich verteilt (jeder bezahlt ¼ der Nebenkosten)?

Unter Nebenkosten (diese belaufen sich sicherlich auf über 15'000,-€ ) sind z. Bsp. gemeint:
- Gutachterkosten für die Schätzung vom Wert des Hauses, nach Quoten oder durch Anzahl der Erben
- Maklerkosten für den Verkauf des Hauses, nach Quoten oder durch Anzahl der Erben
- Kosten für einen Erbschein, nach Quoten oder durch Anzahl der Erben
- Erbauseinandersetzungsvertrag, nach Quoten oder durch Anzahl der Erben

Kann die Grabpflege auch mit einberechnet werden?

Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für eure Antworten
Taurus52


-- Editiert von TAURUS52 am 05.06.2018 06:40

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47590 Beiträge, 16825x hilfreich)

Die Nebenkosten werden dem Nachlass entnommen, bevor er verteilt wird. Das führt im Ergebnis dazu, dass sich jeder entsprechend seiner Quote beteiligt.

1x Hilfreiche Antwort

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