Verwaltung Erbe minderjähriger Sohn

16. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
alex_muenchen
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung Erbe minderjähriger Sohn

Hallo liebes Forum,

zur Einleitung muss ich sagen, dass ich gerade erst 35 Jahre alt bin und eigentlich in den nächsten Jahren nicht plane, jemanden zu beerben. Allerdings hat mir mein kürzlich verstorbener Vater gezeigt, dass man auch in diesem Fall nicht unvorbereitet sein sollte.

Ich habe einen 2,5 jährigen, unehelichen Sohn, der im Falle meines Ablebens rechtmäßig mein Alleinerbe wäre. Dieser Sohn wohnt ca 600 KM von mir entfernt bei seiner Mutter, es besteht regelmäßiger, aber doch relativ seltener Kontakt.

Die Tatsache, dass mein Sohn mein Alleinerbe ist, stört mich nicht im geringsten, ganz im Gegenteil, ich bin ihm jetzt unterhaltspflichtig und das Erbe würde seine Ausbildung nach Ausfall des regelmäßigen Unterhalts auf jeden Fall sichern.

Allerdings stört mich erheblich, dass seine Mutter - meine Ex - im Falle meines Ablebens als Erziehungsberechtigte die alleinige Verwaltung und somit auch Verantwortung für das Erbe übernehmen würde. Dies gilt auf der einen Seite - im geringeren Maße - für Geld, aber auch für alle materiellen Sachen, die sich in meinem Eigentum befinden.

In meinem Besitz finden sich viele Sachen, die zwar keinen materiellen Wert, aber für nahe Verwante und meine neue Partnerin einen hohen ideellen Wert (z.B. Fotos, Bücher) haben. Jetzt gehe ich im Normalfall davon aus, dass meine Expartnerin und meine Familie im Zweifelsfall miteinander reden würden, leider kann man jedoch davon nie absolut sicher ausgehen.

Der "GAU" wäre, wenn meine Expartnerin als Verwalterin des Erbes meine Wohnung durch ein Unternehmen auflösen läßt und sich dabei noch nicht einmal die Mühe macht, die 600KM bis zu meiner Wohnung zu fahren, während meine Schwestern zusehen müssen, wie Erinnerungen im Container landen.

Wie kann ich dieses - zugegeben Horrorszenario - verhindern? Ich möchte meinen Sohn nicht enterben, weil wie gesagt, das Geld steht ihm zu, aber ich möchte wenigstens meinen Schwestern und meiner neuen Partnerin ein Mitspracherecht geben.

Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ich z.B. eine meiner Schwestern testamentarisch als Verwalterin des Erbes festschreibe, inkl. aller materiellen und finanziellen Werte, so dass meine Ex keinen Zugriff auf das Erbe des gemeinsamen Sohnes hätte? Kann ich festsetzen, dass meinem Sohn vorerst nur monatlich eine feste, dem Unterhalt entsprechende Summe ausgezahlt wird und erst zu einem späteren, fix definierten Datum das gesammte Erbe in sein Eigentum übergeht?

Für Ihre Antworten bedanke ich mich!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12317.11.2010 13:42:30
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 13x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Und du enterbst ja deinen Sohn nicht, wenn du Vorsorge durch ein entsprechendes Testament vornimmst. Über 50% deines Vermögens kannst du nämlich frei verfügen (50% wären der Pflichtteil für den Sohn).

Falls der Fall eintreten würde, dass du überraschend stirbst - deine Lebensgefährtin wird dieses ja eher erfahren, wie die Mutter deines Sohnes (der dann übrigens auch Halbwaisenrente beantragen kann) - bezogen auf das Ausräumen deiner Wohnung.

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