Verwaltung des Erbes Minderjähriger

29. September 2006 Thema abonnieren
 Von 
Kaninchen
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung des Erbes Minderjähriger

Wie kann bei geschiedenen Elternteilen (gemeinsames Sorgerecht) sichergestellt werden, dass - in dem Fall, dass ein Elternteil verstirbt - das Erbe minderjähriger Kinder bis zu deren Volljährigkeit von dem verbleibenden Elternteil "gut" verwaltet wird und nicht bis zur Volljährigkeit der Kinder "verbraten" wurde. Kann man testamentarisch einen Vertreter einsetzen, der das Erbe der Kinder bis zur Volljährigkeit verwaltet?

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"Kaninchen"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Ja, kann man.
Eine andere Möglichkeit, bei der Bank fragen, welche Möglichkeiten es gibt "gesperrte" Gelder bis zum 18. Geburtstag anzulegen.
Wenn das "Vermögen" gross ist, wird sich sowieso das Vormundschaftsgericht mit einschalten.

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#2
 Von 
Nachtschwaermer
Status:
Schüler
(324 Beiträge, 68x hilfreich)

"Eine andere Möglichkeit, bei der Bank fragen, welche Möglichkeiten es gibt gesperrte Gelder bis zum 18. Geburtstag anzulegen."

das ist nicht so ganz einfach....
Die Frage ist, welche Infos dem Banker gegeben werden hinsichtlich dessen, wie das Geld angelegt werden soll.
Stregn genommen dürfen auf den Namen von Kindern keine Aktiien und Investmentanteile, Risikoklasse 3 und mehr gekauft werden. Ob das aber immer so gemacht wird????

Es kann Testamentsvollstreckung angeordnet werden und Vorgaben hinsichtlich der Verwendung des Geldes von Minderjährigen gemacht werden.

0x Hilfreiche Antwort

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