Hallo!
Ich habe eine Frage: Wenn mein LG (wir sind nicht verheiratet, keine gem. Kinder. Er hat 2 Kinder aus einer geschiedenen Ehe) stirbt, erben ja seine Kinder alles, da er mit seiner Exfrau nicht mehr verheiratet ist und ich auch nicht mit ihm verheiratet bin.
Er hat ein Haus und möchte nicht, dass die Exfrau davon etwas bekommt. Das kann sie durch die Scheidung ja eh nicht, aber seine Kinder sind noch sehr klein (8 u. 5 J.), deswegen könnten sie über ihr Erbe nicht selbst verfügen. Das würde dann quasi die sorgeberechtigte Mutter machen.
Kann man, um so etwas zu verhindern, das Erbe aufschieben? Ich meine so, dass das Haus z.B. in Bares umgesetzt werden muss und dieses Geld dann auf ein Konto kommt über das die Ex nicht verfügen darf. Erst wenn die Kinder volljährig sind, können sie selbständig darüber verfügen. Würde so etwas funktionieren? Er hat nämlich Angst, dass seine Ex dann das ganze Geld verprassen würde.
Vielen Dank schonmal!
Verwaltung des Erbes durch Exfrau
11. Januar 2005
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Frage vom 11. Januar 2005 | 14:35
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung des Erbes durch Exfrau
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 11. Januar 2005 | 15:27
Von
Status: Unbeschreiblich (47462 Beiträge, 16804x hilfreich)
So etwas kann man zwar machen, das bringt aus meiner Sicht aber nicht das gewünschte Resultat. Beim Verkauf des Hauses gibt es auch diverse Manipulationsmöglichkeiten.
Die Mutter darf allerdings sowieso nicht für eigene Zwecke über das Vermögen der Kinder verfügen.
Besser wäre es eine Person des Vertrauens als Nachlassverwalter einzusetzen mit der Maßgabe, dass die Kinder erst ab dem 18. Lebensjahr über das Erbe selbst verfügen dürfen.
Dazu müsste sich natürlich jemand bereit erklären.
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