Verwaltung des Erbes durch Exfrau

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
beene
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung des Erbes durch Exfrau

Hallo!

Ich habe eine Frage: Wenn mein LG (wir sind nicht verheiratet, keine gem. Kinder. Er hat 2 Kinder aus einer geschiedenen Ehe) stirbt, erben ja seine Kinder alles, da er mit seiner Exfrau nicht mehr verheiratet ist und ich auch nicht mit ihm verheiratet bin.
Er hat ein Haus und möchte nicht, dass die Exfrau davon etwas bekommt. Das kann sie durch die Scheidung ja eh nicht, aber seine Kinder sind noch sehr klein (8 u. 5 J.), deswegen könnten sie über ihr Erbe nicht selbst verfügen. Das würde dann quasi die sorgeberechtigte Mutter machen.

Kann man, um so etwas zu verhindern, das Erbe aufschieben? Ich meine so, dass das Haus z.B. in Bares umgesetzt werden muss und dieses Geld dann auf ein Konto kommt über das die Ex nicht verfügen darf. Erst wenn die Kinder volljährig sind, können sie selbständig darüber verfügen. Würde so etwas funktionieren? Er hat nämlich Angst, dass seine Ex dann das ganze Geld verprassen würde.

Vielen Dank schonmal!

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

So etwas kann man zwar machen, das bringt aus meiner Sicht aber nicht das gewünschte Resultat. Beim Verkauf des Hauses gibt es auch diverse Manipulationsmöglichkeiten.

Die Mutter darf allerdings sowieso nicht für eigene Zwecke über das Vermögen der Kinder verfügen.

Besser wäre es eine Person des Vertrauens als Nachlassverwalter einzusetzen mit der Maßgabe, dass die Kinder erst ab dem 18. Lebensjahr über das Erbe selbst verfügen dürfen.

Dazu müsste sich natürlich jemand bereit erklären.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.685 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen