Nehmen wir mal an, ein deutscher Staatsbürger, der auch seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Deutschland hat, hat einen 5 jährigen Sohn in Brasilien. Seine Mutter ist Brasilianerin. Beide sind nicht verheiratet und leben nicht zusammen. Der Sohn ist in Brasilien geboren und lebt bei seiner Mutter. Der Vater zahlt regelmässig Unterhalt, soweit alles geregelt.
Der Vater möchte nun für den Fall seines Ablebens bestimmen, dass der seinem Sohn zustehende Nachlass auch diesem zukommt. Da die Mutter aber nicht mit Geld umgehen kann, möchte er absichern, dass der Nachlass nicht direkt in die Hände der Mutter vor Volljährigkeit seines Sohns gelangt. Könnte er jetzt eine deutsche Vertrauensperson als Verwalter des Nachlasses bis zur Volljährigkeit bestimmen? Wenn ja, ginge dies über eine schriftliche Vereinbarung in Deutschland, möglicherweise notariell?
Verwaltung des Erbes für einen im Ausland lebenden minderjährigen Sohn
20. Dezember 2017
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Frage vom 20. Dezember 2017 | 19:37
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Verwaltung des Erbes für einen im Ausland lebenden minderjährigen Sohn
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