Verworrene Erbregelung

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
dorfleben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verworrene Erbregelung

Hallo liebe Community,
ich schreibe für eine internetlose Bekannte. Sie ist mit den Nerven am Ende und ich kann ihr nur bedingt
weiterhelfen. Daher hoffe ich auf ein wenig Feedback von Euch.
Zum Fall:
C. hat nach ihrer Scheidung vor ca. 10 Jahren von ihren Eltern ein Haus gekauft bekommen.
Dieses zahlt sie seitdem bei ihnen ab.
Das Haus hatte einen Wert von ca. 130.000 Euro.
Mittlerweile stehen noch 30.000 Euro aus bis sie es komplett abbezahlt hat:
Nun will der Vater sein Testament machen und hat ihr gesagt sie soll ihm unterschreiben dass sie auf ihren
Pflichtteil verzichtet und nur das Haus erbt! Er hat ihr gesagt wenn sie ihm das nicht unterschreibt wird er sie
aus dem Haus herausklagen. Sie erzählte mir dann dass sie gar nicht im Grundbuch steht und alle Regelungen offensichtlich nur mündlich bestehen.
Sie hat ihm dann angeboten irgendwie die 30000 zusammenzukratzen und ihm den Rest sofort zu geben, was er aber ablehnte. Er behauptete dann dass das Haus inklusive Modernisierung mindestens 300000 gekostet habe, was nicht stimmt da sie die Arbeiter beauftragt hatte die die Modernisierung vorgenommen haben, sie kennt also die Preise die die Arbeiter berechnet haben. Als sie ihrem Vater sagte dass er dies bitte belegen soll, lehnte er ab und meinte er habe ihr keine Einsicht zu gewähren.
Offensichtlich will er einfach nur dass sie ihren Pflichtteil nicht bekommt.
Jedenfalls habe ich ihr dazu geraten zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen.
Das war vor ca. 4 Tagen. Heute morgen bekam ich dann eine Nachricht von ihr, wieder in Tränen, dass sie ihm das unterschrieben habe was er ihr vorgelegt hat. Sprich, dass sie verzichtet und dafür ihr Haus behalten darf. Ich bin schockiert darüber und auch ziemlich aufgebracht. Sie meinte sie hätte keine Wahl gehabt, er hätte ihr ein Ultimatum bis heute gesetzt und bei nicht unterzeichnen wäre er am Montag zum Anwalt und hätte sie rausklagen lassen. Ich habe ihr jetzt nur gesagt dass sie durch ihre Unterschrift jetzt trotzdem keine Sicherheit hat dass sie das Haus wirklich bekommen wird. Solange sie nicht im Grundbuch steht, können die Eltern doch mit dem Haus tun und lassen was sie wollen oder? Daher meine Fragen:
Ist dieser vom Vater erzwungene Verzicht ihrerseits auf den Pflichtteil rechtsgültig?
Muss sie in jetziger Situation eventuell damit rechnen, dass wenn beide Eltern sterben bevor sie ins Grundbuch eingetragen wird, das Haus als Teil des Gesamtvermögens, an beide Kinder geht, sprich sie müsste ihrem Bruder der alles andere erben soll (Hof, Ländereien), ausbezahlen da er einen Teil ihres Hauses miterbt?
Ich danke schonmal herzlich.


-- Editiert von dorfleben am 02.12.2018 12:23

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
C. hat nach ihrer Scheidung vor ca. 10 Jahren von ihren Eltern ein Haus gekauft bekommen.
Dieses zahlt sie seitdem bei ihnen ab.

Offensichtlich ist das nicht der Fall, da die Eltern als Eigentümer im Grundbuch stehen. Die Eltern haben ein Haus gekauft. Punkt - ggf. sind die Zahlungen als Miete anzusehen.
Zitat:
Dieses zahlt sie seitdem bei ihnen ab.
Das Haus hatte einen Wert von ca. 130.000 Euro.
Mittlerweile stehen noch 30.000 Euro aus bis sie es komplett abbezahlt hat:

Und das kann man wie beweisen?
Zitat:
Sie erzählte mir dann dass sie gar nicht im Grundbuch steht und alle Regelungen offensichtlich nur mündlich bestehen.

Was soll man dazu sagen? :schock:
Zitat:
Offensichtlich will er einfach nur dass sie ihren Pflichtteil nicht bekommt.

Einen Pflichtteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar) hat man , wenn man "enterbt" wurde.
Dieser Pflichtteilsanspruch steht ihr gesetzlich zu.
Zitat:
Nun will der Vater sein Testament machen und hat ihr gesagt sie soll ihm unterschreiben dass sie auf ihren Pflichtteil verzichtet und nur das Haus erbt!

Dann erhält sie doch "ihr" Haus. (sofern das Testament nicht geändert wird). Der sicherste Weg wäre ein notarieller Erbvertrag.
Zitat:
Ist dieser vom Vater erzwungene Verzicht ihrerseits auf den Pflichtteil rechtsgültig?

Nein, ein solcher Verzicht bedarf zwingend der notariellen Beurkundung.
Zitat:
Muss sie in jetziger Situation eventuell damit rechnen, dass wenn beide Eltern sterben bevor sie ins Grundbuch eingetragen wird, das Haus als Teil des Gesamtvermögens, an beide Kinder geht

Ja, wenn es kein anders lautendes Testament gibt.
Zitat:
, sprich sie müsste ihrem Bruder der alles andere erben soll (Hof, Ländereien), ausbezahlen da er einen Teil ihres Hauses miterbt?

Das kommt darauf an, was im Testament steht. Im übrigen ist es nicht "ihr" Haus, sie wohnt nur dort.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dorfleben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank für die Antwort.
Ich denke nicht dass sie versteht dass "ihr" Haus ihr nicht gehört da sie immer nur über "ihr" Haus redet.
Sie meint ernsthaft diese erzwungene Unterschrift hat "ihr" Haus nun gerettet.
Hoffentlich geht sie damit zum Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von dorfleben):
C. hat nach ihrer Scheidung vor ca. 10 Jahren von ihren Eltern ein Haus gekauft bekommen.


Nein, hat sie nicht. Die Eltern haben ein Haus gekauft und C. darf darin wohnen. Sonst wäre C im Grundbuch eingetragen und evtl. der "Kredit" der Eltern als Grundschuld.

In 10 Jahren ca. 100.000 Euro an die Eltern gezahlt = 10.000 Euro / Jahr = 833 Euro / Monat ... sieht mir stark nach einer ganz normalen Kaltmiete aus.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
dorfleben
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
die Vereinbarung war dass es ihr Haus ist und sie es bei den Eltern abbezahlt, da sie es sich so nicht hätte leisten können und wohl auch keinen Kredit bei der Bank bekommen hätte.
Die Eltern haben jetzt einfach die vorher abgemachten "Spielregeln" geändert.

Dies hat wohl damit zu tun dass die Eltern den neuen Partner von C. nicht mögen, aber auch weil die Mutter kein gutes Verhältnis zu der Tochter hat. Der Vater war früher meist auf der Seite der Tochter, in der Zeit wurde das Haus gekauft. Die Mutter hat dann wohl über die Jahre eine Art Spielsucht entwickelt. Sie überweist seit Jahren irgendwelchen Scammern Geld. Das läuft ähnlich ab wie per Email diese typischen Nachrichten. Nur bekommt sie diese via Briefpost. Da kommt dann zB ein Brief aus Thailand "Sie haben 100000 Euro gewonnen. Bitte überweisen sie 2000 Euro damit wir Ihnen ihren Gewinn auszahlen können"- C. und ihr Vater haben schon erfolglos versucht die Briefe verschwinden zu lassen, aber die Mutter holt sie immer wieder und hat schon ein Sparbuch des Paares an diese Leute verschwendet. Bei C. griff sie auch schon in ihrem Geschäft in die Kasse und bediente sich ohne zu fragen um diesen Menschen Geld zu schicken.
Dann haben die Eltern von C. ihre Finca in Spanien verkauft und C. wurde dann vor einiger Zeit mitgeteilt dass das Geld auch schon wieder weg ist. Daher denkt C. dass der überforderte Vater, jetzt einfach erfindet dass C.s Haus mehr gekostet hat, um den finanziellen Schaden den C.s Mutter ausgelöst hat wieder auszugleichen.

Es ist alles sehr verworren und viel wurde mündlich vereinbart und C. ist dermassen gutgläubig dass sie jetzt den Schaden hat. Sollte sie jetzt weiterhin Geld zahlen an den Vater oder lieber erstmal einen Anwalt konsultieren? Letztenendes könnten die Eltern ja theoretisch sagen sie haben nie Geld bekommen, ausser natürlich sie hätte via Überweisung gezahlt, was ich allerdings bezweifle da ja alles andere auch persönlich gemacht wurde. So wie die Situation sich verhält, denke ich nicht dass die Eltern sie ins Grundbuch eintragen lassen.
Ich kann dieses ganze Verhalten nicht nachvollziehen und bekomme immer nur die tränenüberströmten Anrufe von C. :/

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Hallo, die Vereinbarung war dass es ihr Haus ist und sie es bei den Eltern abbezahlt, da sie es sich so nicht hätte leisten können und wohl auch keinen Kredit bei der Bank bekommen hätte.
Die Eltern haben jetzt einfach die vorher abgemachten "Spielregeln" geändert.

Und diese Vereinbarungen kann man nicht beweisen. Wenn man sich auf so ein "Spiel" einlässt, ohne sich entsprechend (notariell) abzusichern, darf man sich nicht wundern, wenn die "Spielregeln" geändert werden.
Zitat:
Es ist alles sehr verworren und viel wurde mündlich vereinbart und C. ist dermassen gutgläubig dass sie jetzt den Schaden hat.

Welchen Schaden? Sie hat dafür gezahlt, in dem Haus zu wohnen.
Zitat:
Sollte sie jetzt weiterhin Geld zahlen an den Vater oder lieber erstmal einen Anwalt konsultieren?

Das Geld kann man sich m.E. sparen.
Zitat:
Letztenendes könnten die Eltern ja theoretisch sagen sie haben nie Geld bekommen, ausser natürlich sie hätte via Überweisung gezahlt, was ich allerdings bezweifle da ja alles andere auch persönlich gemacht wurde.

Selbst wenn Zahlungen nachweisbar sind, sind die Eltern nicht verpflichtet, sie ins Grundbuch eintragen zu lassen. Die Eltern müssen ihr das Haus auch nicht per Testament zukommen lassen.

-- Editiert von cruncc1 am 02.12.2018 16:56

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1248x hilfreich)

Scheinbar geht es ja um wohlhabende Eltern, wenn die mal eben ein Einfamilienhaus kaufen und es eine Menge zu erben gibt.

Zitat:
alles andere erben soll (Hof, Ländereien)


Gesetzt es gibt zwei leibliche Kinder, würden nach gesetzlicher Erbfolge beide 50% erben, wenn die Eltern irgendwann mal nicht mehr sind.

Selbst wenn die Eltern C komplett enterben, hat diese immer noch Anrecht auf den Pflichtteil, die Hälfte ihres gesetzlichen Erbanspruchs.

Da muss man dann schon abwägen, ob man ein Haus für 130.000 EUR haben möchte, oder lieber ein Viertel von dem Haus, plus ein Viertel von Hof, Ländereien, Finca(s), Sparbüchern usw.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8040 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
oder lieber ein Viertel von dem Haus, plus ein Viertel von Hof, Ländereien, Finca(s), Sparbüchern usw.

Zur Klarstellung: Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch in bar.

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