Verzicht auf Einrede der Verjährung - Bedeutung

14. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
SATURN05
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 2x hilfreich)
Verzicht auf Einrede der Verjährung - Bedeutung

Hallo zusammen,

kann mir einer die Bedeutung (und die evtl. mögliche Folgen) der folgenden Klausel erläutern:

"Der Erbe verzichtet insoweit auf die Einrede der Verjährung, die Pflichtteilsberechtigten nehmen den Verzicht an."

Ich bedanke mich schon jetzt auf Ihre hilfreichen Antworten.

Mit freundlichen Grüßen
SATURN05

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Das bedeutet, dass SIe im Zweifel auf die Einrede der Verjährung verzichten und man (oder der Gegner) einen evtl. Rechtsstreit auch nach der Verjährungsfrist betreiben kann.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen