Verzicht auf zukünftiges Erbe

3. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
Churchill
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzicht auf zukünftiges Erbe

Hallo,

wenn aus Altersgründen ein Haus z.B. einem Geschwisterteil, bei Nießbrauchsrecht des übertragenden Elternteils, übertragen werden soll und dem anderen, wegen des notariellen Pflichtteilverzichtes, eine Ausgleichszahlung geleistet werden soll welche Konsequenzen hat dieses?
Muss diese Zahlung z.B. versteuert werden? Da es sich ja um kein Erbe handelt sondern um eine einzelvertragliche Regelung?
Kann der "Verzichter" bei einer späteren Hilfebedürftigkeit und Heimunterbringung des Elternteiles, zu Zahlungen herangezogen werden, oder muss zuerst der Geschwisterteil "mit Haus", zumindestens innerhalb der nächsten 10 Jahre, hierfür zuerst aufkommen?

Gruß und Danke im Voraus

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Es handelt sich auch bei der Ausgleichszahlung für den Pflichtteilsverzicht um eine Schenkung, für die Schenkungssteuer anfällt. Der Freibetrag für Kinder liegt jedoch bei 205.000€.

Zunächst werden die Schenkungen der letzten 10 Jahre zurück gefordert. Das schließt aber die Ausgleichszahlung für den Pflichtteilsverzicht ein. Danach werden Unterhaltsleistungen von den Kindern verlangt, deren Höhe sich nach den Einkommensverhältnissen richtet.

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