Hallo,
ist es rechtsgültig, wenn ich zu einem Berliner Testament die 2 Söhne erklären lasse, dass sie beim Ableben des ersten Elternteiles auf den Pflichtteilanspruch verzichten?
Hierdurch koennte ich verhindern, dass der überlebende Ehepartner das Haus verkaufen muß. Genügt dafür die schriftliche Form ohne Notar?
Hat jemand einen Formulierungsvorschlag?
Danke im Vorraus.
dbeyer
Verzichtserklaerung auf Pflichtteil
2. März 2006
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Frage vom 2. März 2006 | 17:24
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzichtserklaerung auf Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 2. März 2006 | 17:32
Von
Status: Praktikant (723 Beiträge, 75x hilfreich)
Nein.
Ein Erbteils- bzw. Pflichtteilsverzicht muß stets vor dem Notar erklärt werden.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
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