Hallo,
muß eine solche Verzichtserklärung vor dem Notar unterzeichte werden, oder genügt dafür auch das Ortsgericht, wie es in Hessen z.B. besteht?
Danke im Voraus.
dbeyer
Verzichtserklärung auf Pflichtteil
21. Dezember 2006
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Frage vom 21. Dezember 2006 | 13:30
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzichtserklärung auf Pflichtteil
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 21. Dezember 2006 | 14:56
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2928x hilfreich)
Besteht jetzt der Erbfall und du willst deinen Pflichtteil nicht? Dann brauchst du den doch nicht abfordern und gut ist.
Oder willst du vorab einen Erbverzichtsvertrag unterschreiben (dann mit Notarshilfe, der auch über die Konsequenzen berät).
Oder willst du das Erbe ausschlagen, da nur Schulden vermutet werden, dann musst du den Verzicht vor dem Amtsgericht erklären.
Sollte ich mich täuschen, wird HH mich sicherlich korrigieren
Und jetzt?
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