Verzugszinsen bei Pflichtanteilsauszahlung und Möglichkeit einer Stundung

21. Dezember 2024 Thema abonnieren
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzugszinsen bei Pflichtanteilsauszahlung und Möglichkeit einer Stundung

Wenn der Anwalt des Pflichtanteilsberechtigten ein Auszahlungsdatum gesetzt hat, es aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt; stattdessen ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie des Erben verlangt, die auch zeitnah vorgelegt wird, sich dann aber 4 Monate Zeit lässt, um es zu prüfen; wenn er dann Einwände formuliert und eine neue Zahlungsfrist setzt (also ein halbes Jahr später); nun aber, als von ihm ein ausführliches Gegengutachten verlangt wird, die Sache innerhalb von einer Woche fallen lässt und die Einigung auf den vom Erben veranschlagten Pflichtanteilsbetrag vorschlägt, - darf er dann für das gesamte halbe Jahr Verzugszinsen geltend machen?
Das also wäre meine erste Frage, die zweite betrifft die Möglichkeit einer Stundung: wenn man zwei Immobilien geerbt hat, aber kein Geld, also gezwungen ist, die kleinere zu verkaufen. Wenn dies aber auch mit mehreren Maklern nicht gelingt und der zu erzielende Betrag ohnehin für die Auszahlung des Pflichtanteils kaum reichen würde, der Erbe also gezwungen ist das geerbte Haus, in dem er schon lange wohnte, zu verkaufen, hat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49142 Beiträge, 17297x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
es aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt

Dann befindet der Pflichtteilsberechtigte sich in Annahmeverzug.

Zitat (von Bok27):
darf er dann für das gesamte halbe Jahr Verzugszinsen geltend machen?

Nein, jedenfalls nicht für den ursprünglich angebotenen Abschlagsbetrag, sondern allenfalls für einen darüber hinaus gehenden Betrag.

Zitat (von Bok27):
Das also wäre meine erste Frage, die zweite betrifft die Möglichkeit einer Stundung: wenn man zwei Immobilien geerbt hat, aber kein Geld, also gezwungen ist, die kleinere zu verkaufen. Wenn dies aber auch mit mehreren Maklern nicht gelingt und der zu erzielende Betrag ohnehin für die Auszahlung des Pflichtanteils kaum reichen würde, der Erbe also gezwungen ist das geerbte Haus, in dem er schon lange wohnte, zu verkaufen, hat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben?

Und ein Darlehen kann man auch nicht aufnehmen?

Ansonsten ist das möglich, wenn die in § 2331a BGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128312 Beiträge, 40965x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
hat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben?

Warum / wie sollten sich seine finanziellen Probleme in einem Jahr gelöst sein?
Was ist aus dem Geld für den Abschlag geworden?



Zitat (von Bok27):
es aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt

War der Abschlag denn ein relevanter Betrag?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beiden Helfern bin ich extrem dankbar, da ich mir nur einmal eine anwaltliche Beratung leisten konnte, nun aber schon fast ein Jahr vom gegnerischen Anwalt mit Forderungen überzogen werde. Ich versuche zu präzisieren: zuerst galt die Zahlungsaufforderung für den 30. 6., dann wurde sie um einen Monat verschoben, ich bot einen Abschlag von 25 000€ an, das wurde ignoriert, stattdessen ein Verkehrswertgutachten verlangt, bei der Vorlage desselben wurde auf meine Nachfrage gesagt, es stünde mir frei, etwas zu bezahlen, das habe ich dann nicht getan, weil mir das zu vage war. Im Dezember: Ablehnung des Gutachtens mit 2 Einwänden, die sich aber sehr schnell als falsch herausstellten, außerdem das Angebot auf die Verzugszinsen zu verzichten, wenn ich auf die zu hohe Forderung eingehe. Es wurde eine neue Zahlfrist bis zum 31. 1. gesetzt. Eine Woche später, nachdem ich ein Gegengutachten verlangt hatte, stimmte man meinem Angebot zu (120 000€), verlangt aber nun Verzugszinsen seit dem 30. 6.: etwa 6200€.
Ich werde nun sofort 30 000€ überweisen. Den Rest habe ich aber erst, wenn eins der beiden Häuser verkauft ist. Ein Darlehen bekomme ich wahrscheinlich nicht, deshalb wollte ich mich ans Nachlassgericht wenden. Oder was kann ich sonst tun??

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49142 Beiträge, 17297x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
es stünde mir frei, etwas zu bezahlen, das habe ich dann nicht getan,

Spätestens ab dann ist man doch in Verzug.

Strittig sind also allenfalls die Verzugszinsen ab dem 30.06. bis zu diesem Darum und auch nur auf 25.000€. In jedem Fall fallen bereits ab dem 30.06. Verzugszinsen auf die restlichen 95.000€ an.

Zitat (von Bok27):
Den Rest habe ich aber erst, wenn eins der beiden Häuser verkauft ist.

Das ist blöd, weil ich bislang nicht erkennen kann, dass die Voraussetzungen des § 2331a BGB vorliegen.

Zitat (von Bok27):
Ein Darlehen bekomme ich wahrscheinlich nicht,

Das kann man jetzt wie genau beweisen?

Zitat (von Bok27):
verlangt aber nun Verzugszinsen seit dem 30. 6.: etwa 6200€.

Das kann nicht stimmen.

Seit dem 30.06.2024 wären bis heute nur 4.830,72€ Verzugszinsen angefallen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Bok27
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Das kann nicht stimmen.
Der Anwalt hat bis zum 31. Januar gerechnet, würde mich nicht mehr wundern, wenn auch das nicht ganz korrekt ist.
Also bleibt mir nur die Möglichkeit so schnell wie möglich, Geld zu besorgen, z. B. über so windige Geschichten wie E+V Liquid??

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49142 Beiträge, 17297x hilfreich)

Zitat (von Bok27):
Also bleibt mir nur die Möglichkeit so schnell wie möglich, Geld zu besorgen,

Ja und die 25.000€ schon mal sofort zu bezahlen.

Zitat (von Bok27):
z. B. über so windige Geschichten wie E+V Liquid??

Das muss man selbst wissen. Wenn man aber eine Chance auf Stundung haben will, dann muss man mindestens mehrere Ablehnungen von Darlehensanfragen verschiedener Banken vorlegen können.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 286.880 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
115.627 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen