Wenn der Anwalt des Pflichtanteilsberechtigten ein Auszahlungsdatum gesetzt hat, es aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt; stattdessen ein Verkehrswertgutachten für eine Immobilie des Erben verlangt, die auch zeitnah vorgelegt wird, sich dann aber 4 Monate Zeit lässt, um es zu prüfen; wenn er dann Einwände formuliert und eine neue Zahlungsfrist setzt (also ein halbes Jahr später); nun aber, als von ihm ein ausführliches Gegengutachten verlangt wird, die Sache innerhalb von einer Woche fallen lässt und die Einigung auf den vom Erben veranschlagten Pflichtanteilsbetrag vorschlägt, - darf er dann für das gesamte halbe Jahr Verzugszinsen geltend machen?
Das also wäre meine erste Frage, die zweite betrifft die Möglichkeit einer Stundung: wenn man zwei Immobilien geerbt hat, aber kein Geld, also gezwungen ist, die kleinere zu verkaufen. Wenn dies aber auch mit mehreren Maklern nicht gelingt und der zu erzielende Betrag ohnehin für die Auszahlung des Pflichtanteils kaum reichen würde, der Erbe also gezwungen ist das geerbte Haus, in dem er schon lange wohnte, zu verkaufen, hat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben?
Verzugszinsen bei Pflichtanteilsauszahlung und Möglichkeit einer Stundung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Zitates aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt :
Dann befindet der Pflichtteilsberechtigte sich in Annahmeverzug.
Zitatdarf er dann für das gesamte halbe Jahr Verzugszinsen geltend machen? :
Nein, jedenfalls nicht für den ursprünglich angebotenen Abschlagsbetrag, sondern allenfalls für einen darüber hinaus gehenden Betrag.
ZitatDas also wäre meine erste Frage, die zweite betrifft die Möglichkeit einer Stundung: wenn man zwei Immobilien geerbt hat, aber kein Geld, also gezwungen ist, die kleinere zu verkaufen. Wenn dies aber auch mit mehreren Maklern nicht gelingt und der zu erzielende Betrag ohnehin für die Auszahlung des Pflichtanteils kaum reichen würde, der Erbe also gezwungen ist das geerbte Haus, in dem er schon lange wohnte, zu verkaufen, hat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben? :
Und ein Darlehen kann man auch nicht aufnehmen?
Ansonsten ist das möglich, wenn die in § 2331a BGB genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Zitathat er dann beim Nachlassgericht Chancen die Zahlung um ein Jahr zu verschieben? :
Warum / wie sollten sich seine finanziellen Probleme in einem Jahr gelöst sein?
Was ist aus dem Geld für den Abschlag geworden?
Zitates aber abgelehnt hat, dass der Erbe einen Abschlag zu diesem Zeitpunkt zahlt :
War der Abschlag denn ein relevanter Betrag?
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Beiden Helfern bin ich extrem dankbar, da ich mir nur einmal eine anwaltliche Beratung leisten konnte, nun aber schon fast ein Jahr vom gegnerischen Anwalt mit Forderungen überzogen werde. Ich versuche zu präzisieren: zuerst galt die Zahlungsaufforderung für den 30. 6., dann wurde sie um einen Monat verschoben, ich bot einen Abschlag von 25 000€ an, das wurde ignoriert, stattdessen ein Verkehrswertgutachten verlangt, bei der Vorlage desselben wurde auf meine Nachfrage gesagt, es stünde mir frei, etwas zu bezahlen, das habe ich dann nicht getan, weil mir das zu vage war. Im Dezember: Ablehnung des Gutachtens mit 2 Einwänden, die sich aber sehr schnell als falsch herausstellten, außerdem das Angebot auf die Verzugszinsen zu verzichten, wenn ich auf die zu hohe Forderung eingehe. Es wurde eine neue Zahlfrist bis zum 31. 1. gesetzt. Eine Woche später, nachdem ich ein Gegengutachten verlangt hatte, stimmte man meinem Angebot zu (120 000€), verlangt aber nun Verzugszinsen seit dem 30. 6.: etwa 6200€.
Ich werde nun sofort 30 000€ überweisen. Den Rest habe ich aber erst, wenn eins der beiden Häuser verkauft ist. Ein Darlehen bekomme ich wahrscheinlich nicht, deshalb wollte ich mich ans Nachlassgericht wenden. Oder was kann ich sonst tun??
Zitates stünde mir frei, etwas zu bezahlen, das habe ich dann nicht getan, :
Spätestens ab dann ist man doch in Verzug.
Strittig sind also allenfalls die Verzugszinsen ab dem 30.06. bis zu diesem Darum und auch nur auf 25.000€. In jedem Fall fallen bereits ab dem 30.06. Verzugszinsen auf die restlichen 95.000€ an.
ZitatDen Rest habe ich aber erst, wenn eins der beiden Häuser verkauft ist. :
Das ist blöd, weil ich bislang nicht erkennen kann, dass die Voraussetzungen des § 2331a BGB vorliegen.
ZitatEin Darlehen bekomme ich wahrscheinlich nicht, :
Das kann man jetzt wie genau beweisen?
Zitatverlangt aber nun Verzugszinsen seit dem 30. 6.: etwa 6200€. :
Das kann nicht stimmen.
Seit dem 30.06.2024 wären bis heute nur 4.830,72€ Verzugszinsen angefallen.
Der Anwalt hat bis zum 31. Januar gerechnet, würde mich nicht mehr wundern, wenn auch das nicht ganz korrekt ist.ZitatDas kann nicht stimmen. :
Also bleibt mir nur die Möglichkeit so schnell wie möglich, Geld zu besorgen, z. B. über so windige Geschichten wie E+V Liquid??
ZitatAlso bleibt mir nur die Möglichkeit so schnell wie möglich, Geld zu besorgen, :
Ja und die 25.000€ schon mal sofort zu bezahlen.
Zitatz. B. über so windige Geschichten wie E+V Liquid?? :
Das muss man selbst wissen. Wenn man aber eine Chance auf Stundung haben will, dann muss man mindestens mehrere Ablehnungen von Darlehensanfragen verschiedener Banken vorlegen können.
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