Verzweifelt wegen Zwangsversteigerung des Erbes

5. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
ya409461-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Verzweifelt wegen Zwangsversteigerung des Erbes

Folgender Sachverhalt:
4 Erben (Töchter) haben das Erbe des Vaters angenommen. Eigentumswohnung zzgl. Belastung. Verbindlichkeiten von ca 50 Tsd Euro.

Eine Tochter, minderjährig wird durch Ihre Mutter (geschiedene Frau des Verstorbenen) vertreten, bzw ein Vormund von Amtswegen ist eingesetzt.

Die Wohnung ist nach langer Zeit nun verkauft worden. Gutachterwert 110.000. Verkauft jedoch für 70.000. Der Vormund hat nun die Zwangsversteigerung beantragt welche mit heutigem Schreiben veranlasst wird, da ihm der Erlös zu gering ist.

Es ist anzunehmen das bei einer Versteigerung eventuell weniger als 70.000 Euro geboten werden. Wohnung ist renovierungsbedürftigt und mit anderen Sachen als schlecht verkäuflich einzustufen.

Die Fage die sich stellt: Ist der Vormund haftbar wenn die vorhanden 70.000 ausgeschlagen werden und durch beantragte Versteigerung weniger erziehlt wird?

Ich hoffe den wirklich umfangreichen langwierigen Sachverhalt nachvollziebar beschrieben zu haben.

Ich wäre um jegleichen Rat und oder Hilfestellung dankbar. Denn meine verbleibenden Schulden, ich bin eine der 4 Töchter, nach geringerem Erlös duruch die Versteigerung ja ein mehr an Schulden habe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Die Frage die sich stellt: Ist der Vormund haftbar wenn die vorhanden 70.000 ausgeschlagen werden und durch beantragte Versteigerung weniger erziehlt wird?


Nein.

Eher stellt sich die Frage der Haftbarkeit für den Fall der Zustimmung zum Verkauf.

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#2
 Von 
ya409461-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.

Der Vormund ist ja das Jugendamt. Da eine der Erben unter 18 Jahre ist. Daher nicht haftbar. Denn zur Zeit werden ja alle Verbindlichkeiten von den 3 Töchtern getragen. Das heisst das jede Tochter ein Drittel mehr bezahlen muss, da die jüngste Erbin Minderjährig ist und kein eingenes Einkommen hat.

Die Frage Haftbarkeit bei der Zustimmung verstehe ich nicht so ganz???


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47638 Beiträge, 16838x hilfreich)

quote:
Die Frage Haftbarkeit bei der Zustimmung verstehe ich nicht so ganz???


Hälst Du es für eine ordnungsgemäße Vermögenssorge, wenn ein Haus ca. 40% unter Verkehrswert verkauft wird?

quote:
Das heißt das jede Tochter ein Drittel mehr bezahlen muss, da die jüngste Erbin Minderjährig ist und kein eigenes Einkommen hat.


Die entsprechenden Beträge können sich die Geschwister aus dem Verkaufs- bzw. Versteigerungserlös wiederholen.


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#4
 Von 
ya409461-34
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich ist es keine vernünftige Altersvorsorge! Aber wir haben aus folgendem Grund unter Preis verkauft. Die Wohnung ist über drei Jahre versucht worden zu verkaufen!! Die Schulden wurden immer größer!!! Die Wohnung ist renovieungsbedürftigt, also auch das Haus an sich!! Dach muss neu gedeckt werden und und und! Da sehen 70.000 zu bekommen besser aus als eventuell 80 oder 100 tausend in ein paar Jahren eventuell zu erhalten! Die dann auflaufenden Schulden stehen in keinem Verhältnis! Daher würde verkauft

Aber bitte zu meiner eigentlichen Frage !! Wird durch die Zwangsversteigerung WENIGER erzielt als die 70 tausend, die ja auf dem Konto sind(jedoch beim Notar festgehalten werden) Ist DANN derjenige in Regress zu nehmen der die Zwangsversteigerung den 70 tausend VORZIEHT !!

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