Verzwickter Erbfall - Anwälte uneinig

11. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
wobbler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Verzwickter Erbfall - Anwälte uneinig

Liebe Community,

ich hoffe Ihr könnt uns bei einem echt verzwickten Erbfall helfen:

Meine Oma ist vor kurzem ziemlich überraschend gestorben und hat ein Testament hinterlassen, das vor mehr als 10 jahren bei einem Notar aufgesetzt wurde. Seit dem Tod meines Opas 2007 ist uns der Inhalt dieses Testaments bekannt.

In dem Testament wird das gesamte Vermögen meiner Oma an mich, meine Schwester und die Kinder meiner Schwester vererbt. Meine Mutter geht leer aus. In den letzten Jahren hat meine Oma (und ich war hierbei Zeuge) jedoch mehrmals betont, dass sie meine Mutter gar nicht enterben wollte, und das Testament so nicht gewollt ist. Sie hat mich sogar gebeten, bei Gelegenheit mal was schriftlich aufzusetzen, dass sie das Testament widerruft. Aber wie das halt so is...haben wir das nicht gemacht, weil wir nicht gedacht haben, dass meine Oma schon so früh stirbt.

Wir alle (meine Schwester, meine Mutter und ich) haben immer gesagt, dass wir nach dem Tod meiner Oma, das Erbe durch drei teilen möchten und haben das auch immer noch vor. Nur das Testament macht uns da einen Strich durch die Rechnung. Kurz zusammengefasst, enthält es folgenden Inhalt.

Ich sollte ein Nummerngeldkonto in Luxenburg erben. Die beiden Kinder meiner Schwester sollten das gesamte ÜBRIGE Barvermögen, inklusive Wertpapiere erben. Das restliche Vermögen (im Wesentlichen ein Haus mit Grundstück) sollte zwischen meiner Schwester und mir hälftig aufgeteilt werden.

Nun hat meine Oma vor zwei Jahren das im Testament genannte Nummerngeldkonto aufgelöst und das gesamte Vermögen daraus auf ihre deutschen Konten verteilt, da Angst um ihr Geld bekommen hat. Somit haben wir nun plötzlich die Situation, dass die Kinder meiner Schwester einen riesigen Geldbetrag erben, was so ja gar nicht vorgesehen war.

Der Anwalt meiner Mutter hat nun empfohlen, das meine Schwester für sich und ihre Kinder, die erst 8 und 10 Jahre alt sind, und ich das Erbe ausschlagen. Gemäß dem Anwalt fällt dann gesamte Erbe in die Erbmasse zurück und meine Mutter wird automatisch Gesamterbe. Er hat auch gesagt, dass es nicht notwendig ist, dass meine Mutter das Testament anfechtet.

Der Anwalt meiner Schwester hat vor dieser Vorgehensweise gewarnt. Er hat darauf hingewiesen, dass das Vormundschaftsgericht die Ausschlagung für die Kinder meiner Schwester verweigern kann, da den beiden Kindern durch die Erbschaft kein Nachteil entsteht. In diesem Fall würden dann die Kinder meiner Schwester die Gesamterben! Da das Vormundschaftsgericht, das Erbe der Kinder verwaltet bis diese 18 Jahre sind, hätte auch niemand Zugriff auf das Geld und das Haus. Er hat daher vorgeschlagen, wir sollen das Erbe annehmen und meine Mutter soll das Testament anfechten, so dass sie ihren Pflichtteil bekommt.

Nach meinem Verständnis, birgt der zweite Vorschlag jedoch immer noch das Problem, dass die beiden Kinder meiner Schwester einen beträchtlichen Teil des Barvermögens erben und dieses dann nicht auf alle verteilt werden kann, da es vom Vormundschaftsgericht verwaltet wird.

Bitte denkt jetzt nicht, dass ich meinen Neffen nicht auch einen Teil der Erbschaft gönne. Es ist nur so, dass die Tatsache, dass diese jetzt das gesamte Barvermögen erben, ein Unfall ist, da es ja eigentlich so sein sollte, das der größte Teil des Barvermögens auf diesem Nummerngeldkonto hätte liegen sollen.

Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus, so dass wir wie geplant, das Erbe durch drei teilen können? Kennt jemand einen ähnlichen Fall?

Schon mal vielen Dank im Voraus und liebe Grüße



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-- Editiert Moderator am 14.11.2012 14:57

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6 Antworten
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#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Meine Mutter geht leer aus.
Diese hat einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in bar.

Aber wie das halt so is...haben wir das nicht gemacht, weil wir nicht gedacht haben, dass meine Oma schon so früh stirbt.
Da es sich wohl um ein gemeinschaftliches Testament mit dem Großvater handelt, hätte sie das Testament im Normalfall nicht mehr ändern können.

Der Anwalt meiner Schwester hat vor dieser Vorgehensweise gewarnt.
So sehe ich das auch.



Er hat daher vorgeschlagen, wir sollen das Erbe annehmen und meine Mutter soll das Testament anfechten, so dass sie ihren Pflichtteil bekommt.

Die Mutter muss das Testament nicht "anfechten".

Nach meinem Verständnis, birgt der zweite Vorschlag jedoch immer noch das Problem, dass die beiden Kinder meiner Schwester einen beträchtlichen Teil des Barvermögens erben und dieses dann nicht auf alle verteilt werden kann, da es vom Vormundschaftsgericht verwaltet wird.
Das Vormundschaftsgericht ist dazu da, den Nachlass für die Erben zu erhalten!

... hätte auch niemand Zugriff auf das Geld und das Haus.
??? Das Haus soll doch dir und deiner Schwester zufallen? Das könnte ein Vermächtnis sein.

Es ist nur so, dass die Tatsache, dass diese jetzt das gesamte Barvermögen erben, ein Unfall ist, da es ja eigentlich so sein sollte, das der größte Teil des Barvermögens auf diesem Nummerngeldkonto hätte liegen sollen.
Wenn die Oma das nicht gewollt hätte, hätte sie das Konto nicht auflösen und deutsche Konten transferieren müssen.

Wie kommen wir aus diesem Dilemma heraus, so dass wir wie geplant, das Erbe durch drei teilen können?
Aus diesem Dilemma kommt ihr gar nicht raus, da das Geld den minderjährigen Kinderrn zusteht. Wenn diese volljährig sind, können sie darüber verfügen und was sie dann damit machen, ist deren Sache.

Was die Oma gesagt hat, spielt keine Rolle, maßgeblich ist das Tesament.



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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wobbler
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo cruncc1,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Du hast Recht, laut Testament fällt das Haus als übriges Vermögen meiner Schwester und mir zu. Wenn wir aber wie vom ersten Anwalt vorgeschlagen unser Erbe ausschlagen, würde doch dieses Haus ebenfalls auf die Kinder meiner Schwester übergehen, oder ist das falsch?

Du hast gesagt

quote:
Die Mutter muss das Testament nicht "anfechten".

Wird denn der Pflichtteil meiner Mutter automatisch berücksichtigt? Ich dachte immer sie muss ihren Pflichtteil einklagen...?

Zu der Sache mit der Auflösung des Nummerngeldkontos kann ich nur sagen, dass meine Oma in den letzten beiden Jahren leider finanztechnisch völlig den Überblick verloren hat und auch von Ihrer Hausbank bezüglich der Anlagestrategie nicht optimal beraten wurde. Wir denken daher nicht, dass ihr bewusst war, welchen Einfluss ihre Entscheidung, das kOnto aufzulösen und das Geld in Deutschland neu anzulegen, auf das Testament haben wird.

quote:
"Aus diesem Dilemma kommt ihr gar nicht raus, da das Geld den minderjährigen Kinderrn zusteht. "


Das wäre echt schade, da meine Schwester das Geld zum Wohl ihrer Kinder zum jetzigen ZEitpunkt gut gebrauchen könnte.... :-(


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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Wenn wir aber wie vom ersten Anwalt vorgeschlagen unser Erbe ausschlagen, würde doch dieses Haus ebenfalls auf die Kinder meiner Schwester übergehen, oder ist das falsch?
Ich ging davon aus, dass diese "Möglichkeit" vom Tisch ist. Wie ich schon geschrieben habe, seid ihr evtl. "nur" Vermächtnisnehmer (und keine Erben). Das hängt davon ab, wie hoch der übrige Nachlass ist.

Wird denn der Pflichtteil meiner Mutter automatisch berücksichtigt?
Nein, sie muss aktiv werden und diesen einfordern.




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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12328.01.2014 10:21:18
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 31x hilfreich)

quote:
In dem Testament wird das gesamte Vermögen meiner Oma an mich, meine Schwester und die Kinder meiner Schwester vererbt.


Ausgehend davon, stellen die Übrigen Bestimmungen nur eine Teilungsanordnung dar. Wenn sich sämtliche Erben einige sind, muss man dem nicht folgen. Die Erben können sich theoretisch auch anders auseinandersetzen. Da hier aber Minderjährige betroffen sind, bedarf die Auseinandersetzung der Genehmigung des Familiengerichts.

Das Testament ist jedoch auslegungsbedürftig. Man sollte davon ausgehen können, dass die Eheleute wollten, dass das Geld aus dem Konto an Sie gehen sollte, egal wo es sich am Ende auch befindet. D.h. auch wenn das Konto jetzt nicht mehr besteht, bestünde ein Anspruch auf die entsprechende Höhe an Geld aufgrund der Teilunsanordnung. Wenn sich sämtliche Erben dahingehend einig sind, muss man nur noch das Familiengericht davon überzeugen.

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#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7996 Beiträge, 4497x hilfreich)

Das Testament ist jedoch auslegungsbedürftig. Man sollte davon ausgehen können, dass die Eheleute wollten, dass das Geld aus dem Konto an Sie gehen sollte, egal wo es sich am Ende auch befindet.
Das sehe ich keinesfalls so; wenn das Konto nicht mehr besteht, kann es auch nicht vererbt/vermacht werden.

Wenn sich sämtliche Erben dahingehend einig sind, muss man nur noch das Familiengericht davon überzeugen.
... mit der Betonung auf "nur".

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.01.2014 10:21:18
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 31x hilfreich)

Anders als bei einem Gegenstand geht es bei einem Konto darum, dass dem Erben ein bestimmter Geldbetrag zufallen sollte. Es dürfte den Erblassern egal gewesen sein, ob das Geld auf dem Konto bei der Bank x oder der Bank y bestand. Der Erbe sollte einfach xxxx € bekommen. Alles andere ist eigentlich lebensfremd. Wenn das Geld nun nicht mehr auf Konto x "lag", sondern auf Konto y kann man durch Auslegung zu dem Schluss kommen, dass die Anlage auf Konto y als Surrogat im Rahmen der Teilungsanordnung an den Erben zu gehen hat.
Das ist alles eine Frage der Ermittlung des Erblasserwillens und kann hier nicht eindeutig geklärt werden.

Folgt man der anderen Auffassung, käme man zu dem Punkt, dass der bedachte Erbe durch das Nachlassgericht per Erbschein mit einer Quote unter Berücksichtigung des Kontostandes zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung festgestellt wird, tatsächlich nach Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft untereinander jedoch nichts bekommt, da sich das Geld ja nun auf einem anderen Konto befindet.

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