Veträge kündigen ohne Erbe

22. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
SvenBJ
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veträge kündigen ohne Erbe

Einen wunderschönen Guten Tag,

folgender Sachverhalt: Ehemann ist verstorben und hat Schulden hinterlassen. Ehefrau (selber Hausstand/Haus gehört ihr) will daher das Erbe ausschlagen weil kaum/kein Vermögen da ist.
Was passiert mit den jetzt offenen Forderungen, Rechnungen und Briefen ? Müssen die Gläubiger über den Tod, per Sterbeurkunde, informiert werden oder kann das eventuell als Annahme des Erbes gewertet werden.

Vielen Dank im Voraus.

Testament oder Erbe?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

Eine Informationspflicht besteht nicht.

Wenn man die Gläubiger über den Tod des Vertragspartners informieren will, dann kann man das selbstverständlich tun. Das führt nicht zu einer Erbannahme. Dennoch sollten die Gläubiger in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass man selbst das Erbe ausschlägt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119477 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von SvenBJ):
Veträge kündigen ohne Erbe

Verträge etc. können durch den Befugten gekündigt werden. Es wäre also zu prüfen, ob die Befugnis (Erbe, Bevollmächtigung, ...) vorliegt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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