Einen wunderschönen Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Ehemann ist verstorben und hat Schulden hinterlassen. Ehefrau (selber Hausstand/Haus gehört ihr) will daher das Erbe ausschlagen weil kaum/kein Vermögen da ist.
Was passiert mit den jetzt offenen Forderungen, Rechnungen und Briefen ? Müssen die Gläubiger über den Tod, per Sterbeurkunde, informiert werden oder kann das eventuell als Annahme des Erbes gewertet werden.
Vielen Dank im Voraus.
Veträge kündigen ohne Erbe
22. Dezember 2022
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Frage vom 22. Dezember 2022 | 10:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Veträge kündigen ohne Erbe
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 13:06
Von
Status: Unbeschreiblich (47470 Beiträge, 16805x hilfreich)
Eine Informationspflicht besteht nicht.
Wenn man die Gläubiger über den Tod des Vertragspartners informieren will, dann kann man das selbstverständlich tun. Das führt nicht zu einer Erbannahme. Dennoch sollten die Gläubiger in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen werden, dass man selbst das Erbe ausschlägt.
#2
Antwort vom 22. Dezember 2022 | 20:42
Von
Status: Unbeschreiblich (119477 Beiträge, 39731x hilfreich)
ZitatVeträge kündigen ohne Erbe :
Verträge etc. können durch den Befugten gekündigt werden. Es wäre also zu prüfen, ob die Befugnis (Erbe, Bevollmächtigung, ...) vorliegt.
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