Vollerbe - Schlusserbe?

8. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)
Vollerbe - Schlusserbe?

Guten Tag,

ich habe da ein Verständnisproblem bezüglich der Begriffe Vollerbe bzw. Schlußerbe.

Es wird eine gemeinschaftliches Ehegattentestament verfasst, in dem die Beiden bestimmen,
dass jeweils der Überlebende Vollerbe wird.

Jeder kann auch nach dem Tod des einen ein neues Testament verfassen.

Ergänzend wurde bestimmt, dass beim Versterben des Letzteren Herr A zum Schlußerben wird.

Außerdem wurde ein Vermächtnis für Frau B ausgesetzt. Diese soll dann 1/4 des Vermögens
erhalten.

Angenommen der Ehegatte verstirbt zuerst, dann erhält seine Ehefrau das gesamte Vermögen.
Wenn jetzt die Ehefrau verstirbt, und es wurde kein neues Testament gemacht, ist Herr A
jetzt Schlußerbe oder Vollerbe? Oder sind dies dann die gleichen Begriffe? Oder wie ist das zu
verstehen.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

Der Begriff Schlusserbe soll lediglich ausdrücken, dass Herr A erst nach dem Versterben beider Ehegatten zum Erbe wird. Nach dem Tod beider Ehegatten ist Herr A dann Vollerbe.

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