Vollmacht erteilt, Vermögen veräußert, Erben gehen leer aus

29. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
adrianogelentano
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)
Vollmacht erteilt, Vermögen veräußert, Erben gehen leer aus

Hallo,
Vielleicht weiß ja hier jemand, ob noch was zu rettten ist:
Meine Mutter ist seit etwa vier Jahren an Alzheimers erkrankt. Mein Bruder hat sich von ihr eine Generalvollmacht erteilen lassen, wahrscheinlich kurz bevor sie völlig ihre geistigen Kräfte verlor. Er hat sie in einem Heim untergebracht und hat sich ihr gesamtes Vermögen angeeignet, d.h., er verfügt über die Konten und er hat ihre Eigentumswohnung verkauft, ohne mich und einen weiteren Bruder zu informieren. Das Geld hat er auf seinen Namen angelegt, oder ausgegeben. Er hat uns nicht einmal die Chance gelassen, uns die wertvollen Möbelstücke abzuholen, die die Mutter schon lange vor ihrer Krankheit unter uns aufgeteilt hatte.
Meine Frage: Liegt hier ein Missbrauch der Vollmacht vor? Kann man diese evt. gerichtlich entziehen lassen?
Bin für jeden Hinweis dankbar!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Das ist nicht rechtens und erfüllt sogar den Straftatbestand der Unterschlagung. Das wird mit bis zu 5 Jahren Haft belegt.

Er darf trotz der Vollmacht das geld nur für die Bedürfnisse Deiner Mutter verwenden, z.B. Heimkosten.

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#2
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

da ein platz im pflegeheim nichtgerade billig ist wird die wohnung verkauft worden sein genauso wie das inventar.

ansonsten hätten sie vermutlich schon längst was vom LWV (Landes Wohlfahrts Verband) gehört u. wären evtl. zur kasse gebeten worden.

evtl. sollten sie mal beim vormundschaftsericht einen betreuer bestellen b.z.w ein solches verfahren einleiten lassen. dieser muss soviel ich weiß järlich "rechenschaft" ablegen was wann wohin geflossen ist.

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#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

nachtrag:. falls die mutter versterben sollte kommt der lwv u. holt sich die kohle vom erbe zurück. von daher gibts eh nicht viel zu erben, ich bin mir nicht sicher aber wenn das erbe geringer wie 1600€ ist kann der lwv nichts holen, alles was drüber ist ......

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Natürlich darf der bruder das Geld für die bezahlung des Pflegeheimes verwenden. Da fallen ganz schnell Kosten von 2-3000€, bei guten Pflegeheimen auch noch mehr an.

Wenn zur Bezahlung der Verkauf der Wohnung notwendig ist, dann ist das auch ok.

Er darf das Geld oder die Sachen aber nicht für sich selbst verwenden und er darf es auch nicht auf ein eigenes Konto einzahlen.

Mindestens die Verwendung für sich selbst erfüllt den Straftatbestand der Unterschlagung.

Bevor Du aber jetzt Deinen Bruder anzeigst, solltest Du erst einmal klären, ob das Geld nicht doch vollständig für die Pflege verwendet wurde.

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