Kann ein Miterbe einer Erbengemeinschaft einen anderen Miterbe bevollmächtigen seine Interessen zu vertreten?
Wie muss so eine Vollmacht aussehen (Formvorschrift, Text, Beglaubigung) ?
Vollmacht für Miterbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ja, natürlich geht das.
Die Formvorschriften richten sich danach, welches Rechtsgeschäft durchgeführt werden soll.
Im einfachsten Fall reicht sogar eine mündliche Vollmacht.
Und für einen Verkauf würde eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt werden.
-- Editiert von sika0304 am 25.01.2007 10:42:13
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@sika0304
Für den Verkauf einer Immobilie trifft das zu.
Wenn jedoch die Briefmarkensammlung verkauft werden soll, dann reicht eine einfache Vollmacht.
Hallo hh,
hatten meinen Beitrag eigentlich gelöscht, da ich vorher im Bau,WEG-Forum war, dachte ich es handelt sich um eine Immobilie und habe entsprechend geantwortet, das aber dann nach dem Absenden gemerkt und gelöscht, warum der Beitrag trotzdem im Volltext stand - keine Ahnung.
Schönes Wochenende
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