Vollmacht für Miterbe

24. Januar 2007 Thema abonnieren
 Von 
HerbertPausB
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollmacht für Miterbe

Kann ein Miterbe einer Erbengemeinschaft einen anderen Miterbe bevollmächtigen seine Interessen zu vertreten?
Wie muss so eine Vollmacht aussehen (Formvorschrift, Text, Beglaubigung) ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

Ja, natürlich geht das.

Die Formvorschriften richten sich danach, welches Rechtsgeschäft durchgeführt werden soll.

Im einfachsten Fall reicht sogar eine mündliche Vollmacht.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Und für einen Verkauf würde eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigt werden.

-- Editiert von sika0304 am 25.01.2007 10:42:13

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47632 Beiträge, 16837x hilfreich)

@sika0304
Für den Verkauf einer Immobilie trifft das zu.

Wenn jedoch die Briefmarkensammlung verkauft werden soll, dann reicht eine einfache Vollmacht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Hallo hh,
hatten meinen Beitrag eigentlich gelöscht, da ich vorher im Bau,WEG-Forum war, dachte ich es handelt sich um eine Immobilie und habe entsprechend geantwortet, das aber dann nach dem Absenden gemerkt und gelöscht, warum der Beitrag trotzdem im Volltext stand - keine Ahnung.
Schönes Wochenende

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