Hallo liebe Forengemeinde,
meine Mutter und ich leben in einem Haus das auf ihren Namen im Grundbuch eingetragen ist. Jetzt ist sie ein Pflegefall und möchte den Nießbrauch für mich eintragen lassen im Grundbuch da sich meine Brüder/ihre Kinder 0,0 um sie und das Haus gekümmert haben.
Allerdings soll ich das ganze in die Hand nehmen mit Notar etc.
Dazu brauche ich ja eine Vollmacht für mein Vorgehen von ihr. Muss diese Vollmacht ebenso notariell beglaubigt werden oder gibt es sogar einen Vordruck im Net?
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Mit freundlichen Grüssen
-----------------
""
Vollmacht für Notar
16. November 2010
Thema abonnieren
Frage vom 16. November 2010 | 14:55
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollmacht für Notar
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 16. November 2010 | 18:54
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 13x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
268.084
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten