Vollmacht über d. Tod hinaus <> Erbe

27. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
feevaddi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollmacht über d. Tod hinaus <> Erbe

Hallo...
ich habe folgende Frage.
Zu meinem Vater (70) haben ich(47) und mein Bruder(44) seit langem keinen Kontakt mehr, da er sich nach der Scheidung von unserer Mutter (verstarb letztes Jahr)auch von uns Kindern abwandte.
Unser Vater ist jetzt vor 3 Wochen verstorben. Bis zu seinem Tod hat er mit seiner Lebensgefährtin zusammengewohnt. Veheiratet war er also nicht.Mein Vater hat seiner Lebensgefährtin eine "Vollmacht über den Tod hinaus" zu Lebzeiten ausgestellt.
Stand heute ist davon auszugehen, dass es kein gesondertes Testament gibt.Jezt die Fragen dazu:

1) Darf die Lebensgefährtin über das Geldvermögen und auch über das Sachvermögen (Auto etc.) unseres Vaters einfach so verfügen als wäre es ihr eigenes oder muss sich sich bis zum Abschluß des Erbfalls an gewisse "Spielregeln" halten , denn Erben sind ja wir Kinder und nicht Sie.
Gibt es dazu ein Gesetz ?

2)Was können wir tun um vorzubeugen, dass diese Frau unser Erbe womöglich ausgibt oder "beiseite schafft"

Vielen Dank im voraus für die Antworten

-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Zu 1: Sie kann verfügen. Die Vollmacht könnt ihr, wenn ihr Erben seid, natürlich jederzeit widerrufen.
Zu 2: die Erbschaftsbesitzerin auffordern, Auskunft über das Erbe zu geben gemäß § 2027 BGB .

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.928 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen