Hallo,
ich habe mich hier gerade angemeldet, da ich da ein paar Fragen bezüglich des Erbrechts habe. Ich habe vor einer Woche Post vom Amtsgericht erhalten, dass ich als Erbe in Frage käme, da mein Onkel verstorben ist (schon vor 3 Monaten). Ich hatte schon über 30 Jahre keinen Kontakt mehr mit meinem Onkel und ich weiß natürlich nicht, was dieser für einen Lebensstil geführt hat. Er war wohl immer alleinstehend und das Haus in dem er wohnte, ist auch schon ewig abbezahlt. Trotzdem weiß ich nicht, ob es da nicht noch irgendwelche Schulden/Kredite gibt und ich möchte mich gerne dahingehend irgendwie absichern. Der Schlüssel des Hauses liegt beim Nachlassgericht, wie in dem Schreiben vom Amtsgericht steht. Steht es mir zu, ohne der Erbschein zu beantragen, diesen Schlüssel für ein paar Stunden zu bekommen und im Haus nach irgendwelchen Kontoauszügen, Mahnungen oder sonstiges zu suchen oder liegt dies beim Amtsgericht, ob ich diesen Schlüssel bekomme oder nicht? Falls jetzt doch irgendwelche Schulden da wären, kann man dann die "Dreimonatseinrede" auf jeden Fall anwenden oder sind da noch irgendwelche Voraussetzungen daran geknüpft? Wie würde man diese beantragen?
Ich würde mich über etwas Hilfe freuen, denn das Ganze stellt sich nicht als so einfach dar
!
Grüße
Vom Onkel erben
Da Sie nun scheinbar der Erbe sind, steht Ihnen natürlich der Schlüssel. Allerdings kann man darin eine Annahme der Erbschaft sehen, sollten Sie den Schlüssel im Empfang nehmen. Sollten dann Schulden sein, die vorher nicht bekannt waren, kommt dann eine Ausschlagung im klassischen Sinne nicht mehr in Betracht. Lediglich die Anfechtung der Annahme kann noch erklärt werden.
Wie verlässlich sind deine Informationen bezüglich des abbezahlten Hauses?
Wenn 30 Jahre kein Kontakt bestand, ist das Erbe natürlich ein Glücksspiel. Allerdings eins bei dem du nur Gewinnen kannst. Ist eine Ausschlagung nicht mehr möglich, und stellt sich dann heraus, dass das Erbe überschuldet ist, kannst du Nachlassinsolvenz beantragen. Deine Haftung ist dann auf den Wert des Erbes beschränkt.
Ausnahme Beerdigungskosten:
Ist das Erbe nicht überschuldet, muss die Beerdigungskosten der Erbe tragen.
Ist das Erbe überschuldet, wirst wahrscheinlich du - als nächster Angehöriger - die Beerdigungskosten übernehmen müssen. Das gilt auch, wenn du das Erbe ausschlägst.
Zitat:im Haus nach irgendwelchen Kontoauszügen, Mahnungen oder sonstiges zu suchen
Da seit dem Tod des Onkels 3 Monate vergangen sind, ist davon auszugehen, dass bereits ein Nachlasspfleger im Haus gewesen ist und alle wichtigen Dokumente, Sparbücher, Wertgegenstände und vorhandenes Bargeld sichergestellt (= mitgenommen) hat. Der (erste) Hinweis auf Geschwister des Onkels (und somit mögliche Erben) stammt sicher auch aus Dokumenten aus dem Haus.
Ebenso ist davon auszugehen, dass es einen Nachsendeauftrag für die Post des Onkels gibt.
Ein Besuch beim Amtsgericht bringt daher bei der Frage nach dem Wert des Erbes mehr, als ein Besuch im Haus des Onkels.
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Vielen Dank für die Antwort, die bringt mich schon etwas weiter
Ich habe nicht gewusst, dass es so etwas wie einen Nachlasspfleger gibt. Wenn dieser jetzt wirklich schon im Haus gewesen sein sollte und alle wichtigen Dokumente mitgenommen hat, muss mir das Amtsgericht dann Auskunft geben, ob es noch Schulden gibt oder ob noch Geld auf dem Konto war, etc.?
Das Haus ist mit Sicherheit schon abbezahlt, das ist halt ein altes Bauernhaus und das war schon im Besitz meiner Großeltern (haben im selben Haus gewohnt) als ich noch ein Kind war.
Ich möchte eben nur nicht in Gefahr laufen, dass ich später irgendwie mit meinem Privatvermögen haften muss, wenn es doch noch irgendwelche Schulden geben sollte. Das mit den Beerdigungskosten hatte ich schon gelesen, trotzdem vielen Dank für den Hinweis.
Zitat :Da seit dem Tod des Onkels 3 Monate vergangen sind, ist davon auszugehen, dass bereits ein Nachlasspfleger im Haus gewesen ist und alle wichtigen Dokumente, Sparbücher, Wertgegenstände und vorhandenes Bargeld sichergestellt (= mitgenommen) hat.
Das sehe ich nicht so.
Zitat:Ich möchte eben nur nicht in Gefahr laufen, dass ich später irgendwie mit meinem Privatvermögen haften muss, wenn es doch noch irgendwelche Schulden geben sollte.
Eine Erbschaft sollte man nur ausschlagen, wenn sicher ist, das er Nachlass überschuldet ist. Sollte sich nach Annahme der Erbschaft herausstellen, dass der Nachlas überschuldet ist, gibt es Möglichkeiten, die Schulden auf den Nachlass zu begrenzen.
-- Editiert von cruncc1 am 09.02.2020 00:24
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