Vom Verstorbenen vergessener Erbvertrag!!!

13. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Koureni
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vom Verstorbenen vergessener Erbvertrag!!!

Angenommen, ein Vater dreier Kinder erkrankt schwer. Er macht sich Gedanken über sein Erbe. Mit zwei seiner drei Kinder (A und B) unterhält er sich über die Verteilung seines Vermögens. Ganz konkret fragt er sie, ob C per Testament auf den Pflichtteil reduziert werden soll, da es als einziges keine Familie hat, also alleinstehend ist. Die beiden anderen Kinder lehnen dies ab, um Streitigkeiten mit C zu vermeiden.
Der Vater stirbt, A, B und C bekommen Post vom Gericht: einen Ehe- und Erbvertrag, geschlossen mit der seit Jahrzehnten verstorbenen Ehefrau im Jahr 1957. In dem Vertrag legt das Ehepaar fest, sich gegenseitig mit dem gesamten Besitz zu beerben, im Fall des Versterbens beider soll der älteste Sohn "das Anwesen" erben. Dies ist Kind C.
Dabei sind allerdings zwei Dinge problematisch:
1. Kind C wurde erst einige Jahre nach Vertragsabschluss geboren.
2. Das "Anwesen" von 1957 wurde abgerissen und neu erbaut.


Nun stellen sich folgende Fragen:
Kann ein ungeborenes Kind als Erbe eingesetzt werden?

Ist unter "Anwesen" nun nur der Grund des alten Hauses, oder auch ein später erbautes Haus zu verstehen?

Da aus den Gesprächen des Vaters mit A und B ganz klar hervorging, dass das Erbe unter allen dreien gleich aufgeteilt wird (es gibt kein Testament), ist klar, dass der Vater diesen Vertrag vergessen hat!
Angenommen, er hatte kein besonders gutes Verhältnis zu C.
Gegen den bestehenden Vertrag vorzugehen, wird für A und B aber aussichtslos sein, oder?

Vielen Dank für die Beiträge!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Ein ungeborenes Kind kann Erbe werden, aber scheinbar war dieses Kind noch nicht mal im Mutterleib unterwegs. Wie lautet denn dann die Klausel genau "Unser erstgeborenes Kind/Sohn"?

Da man immer das Grundstück erbt, ist es wurscht, was für ein Gebäude darauf steht. Wem das Grundstück gehört, dem gehört auch automatisch alles darauf.
Aber vielleicht kann man dieses Testament/Erbvertrag wirklich anfechten.
Wäre auf jeden Fall interessant, hinterher zu hören, was aus diesem ungewöhnlichem Fall geworden ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47625 Beiträge, 16832x hilfreich)

Man kann auch noch nicht gezeugte Kinder als Erben einsetzen.

Es handelt sich also um eine wirksame Verfügung, wenn der älteste Sohn als Erbe eingesetzt wird, obwohl dieses Kind erst Jahre später geboren wird.

So eine Verfügung wird nur dann hinfällig, wenn es auch zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers den Erben noch gar nicht gibt.

Dass das Anwesen 1957 abgerissen und neu erbaut wurde, spielt ebenfalls keine Rolle. Der enge zeitliche Zusammenhang mit der Erstellung des Erbvertrages deutet auch darauf hin, dass das zum Zeitpunkt der Erstellung bereits geplant war und somit auch bewusst von den Erblassern so gewollt wurde.

Unter dem Wort Anwesen ist das Grundstück mit Gebäuden zu verstehen.

Selbst wenn der Vater es gewollt hätte, wäre es für ihn nicht möglich gewesen, Verfügungen, die dem Wortlaut des Erbvertrages widersprechen nach dem Tod seiner Frau zu treffen. Ein von ihm alleine nach dem Tod seiner Frau erstelltes Testament wäre unwirksam gewesen, es sei denn, dass eine Änderung der Bestimmungen des Erbvertrages durch den überlebenden Ehegatten ausdrücklich zugelassen gewesen wäre.

Ich sehe daher keine Möglichkeit, den Erbvertrag erfolgreich anfechten zu können. Nur bei Einigkeit zwischen A, B und C können abweichende Regelungen getroffen werden.

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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8042 Beiträge, 4510x hilfreich)

...Ich sehe daher keine Möglichkeit, den Erbvertrag erfolgreich anfechten zu können. Nur bei Einigkeit zwischen A, B und C können abweichende Regelungen getroffen werden...
Das sehe ich auch so. Der Vertrag wurde abgeschlossen und gilt auch heute noch.
Der Vertrag wurde auch beim Tod der Ehefrau eröffnet. Ob der Vertrag "vergessen" wurde oder nicht, spielt keine Rolle, da er durch den Tod der Ehefrau an die Erbeinsetzung gebunden war und gar nicht anders testieren hätte können.

-- Editiert von cruncc1 am 14.07.2008 13:20:12

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#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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