Von Eltern enterbt und Oma stirbt danach

4. Juli 2023 Thema abonnieren
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)
Von Eltern enterbt und Oma stirbt danach

Hallo!
Ich wollte mal fragen was Ihr so denkt bei meinem Fall
Also , meine Mutter ist 11.10.2018 leider Verstorben. Dann wurde seitens Vater ein gemeinsames Berliner Testament vorgelegt , das mein Bruder und ich Enterbt sind und das geld das Tierheim Erben soll. Darauf hin holten mein Bruder und Ich uns den Pflichtteil . Dann ist am 20.08.2019 meine Oma Mütterlicher seits Gestorben.
Beim Schreiben vom Nachlassgericht stand ,das meine Tante hälfte bekommt und andere hälfte mein Bruder und Ich. Da mein Bruder jede komunikation verweigert war es langer weg, bis jetzt der Notar den Erbschein für mich am 30.07.2023 abeantragen konnte. Meine Tante möchte mir Ihren anteil in form von Schenkung überlassen und meinen Bruder will sie nichts geben ,weil er sich nicht meldet. Heute beim aufsetzen an Tantes anwalt ,das Ich schenkung annehme, ist mir dann eingefallen das Ich von Mutter ja enterbt bin. Heisst das ,das ich jetzt keinen erbschein bekomme und meine Tante alleinerbin ist ? Kann ich dann wenigsdens den Pflichtteil bekommen ? Ist sehr verworren und bin Ratlos was ich jetzt Anwalt schreiben soll wegen schenkung :-(

mfg
Ralf

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von RalfZuber):
Beim Schreiben vom Nachlassgericht stand ,das meine Tante hälfte bekommt und andere hälfte mein Bruder und Ich.


Das ist richtig, da das Testament Deiner Mutter mkeine Relevanz für die Erbfolge nach Deiner Oma hat.

Zitat (von RalfZuber):
Heute beim aufsetzen an Tantes anwalt ,das Ich schenkung annehme,


Das war hoffentlich ein Notar.

Zitat (von RalfZuber):
Heute beim aufsetzen an Tantes anwalt ,das Ich schenkung annehme, ist mir dann eingefallen das Ich von Mutter ja enterbt bin. Heisst das ,das ich jetzt keinen erbschein bekomme und meine Tante alleinerbin ist ?


Nein, das heißt es nicht.

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#2
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat (von RalfZuber):
Heute beim aufsetzen an Tantes anwalt ,das Ich schenkung annehme,



Das war hoffentlich ein Notar.


Vielen Dank ! das macht Hoffnung. Ich habe Tantes Anwalt jetzt per Fax mitgeteilt das Ich Ihre Schenkung annehme . Aber das mit Notar verstehe Ich leider nicht . Sie schenkt mir doch nur Geld. Dachte ich geh mit Erbschein zur Bank und Zeige vollmacht vor von Ihr und kann dann das Geld abheben von Ihr und Mir und den anteil meines Bruders muss Ich halt liegen lassen. Konto auflösen geht ja nicht weil Bruder sich allem verwehrt .

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von RalfZuber):
Sie schenkt mir doch nur Geld.


Ich dachte, sie schenkt Dir ihren Erbteil. Dann ist aber ein Notar für die Übertragung erforderlich.

Zitat (von RalfZuber):
Dachte ich geh mit Erbschein zur Bank und Zeige vollmacht vor von Ihr und kann dann das Geld abheben von Ihr und Mir und den anteil meines Bruders muss Ich halt liegen lassen. Konto auflösen geht ja nicht weil Bruder sich allem verwehrt .


Für einen Zugriff auf das Konto müssen alle Erben zustimmen, also auch Dein Bruder. Du wirst also auf diesem Wege kein Geld bekommen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RalfZuber
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 46x hilfreich)

Zitat (von hh):
Für einen Zugriff auf das Konto müssen alle Erben zustimmen, also auch Dein Bruder. Du wirst also auf diesem Wege kein Geld bekommen.


Vielen Dank. Das hört sich lang und teuer an :-( . Weil er ist im Bezug von Bürgergeld und hat daher
kein interesse am Geld. Scheinbar ist auch seine Unterkunft mit dem Leistungsbezug verbunden, wesshalb
er angst hat dort raus zu fliegen.
Ok Aber echt vielen Dank ! Dachte nicht das erbrecht so kompliziert und teuer ist .

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30573 Beiträge, 5454x hilfreich)

Zitat (von RalfZuber):
Weil er ist im Bezug von Bürgergeld und hat daher kein interesse am Geld. Scheinbar ist auch seine Unterkunft mit dem Leistungsbezug verbunden, wesshalb er angst hat dort raus zu fliegen.
Zumindest das ist ziemlich falsch gedacht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46742 Beiträge, 16576x hilfreich)

Zitat (von RalfZuber):
Weil er ist im Bezug von Bürgergeld und hat daher kein interesse am Geld. Scheinbar ist auch seine Unterkunft mit dem Leistungsbezug verbunden, wesshalb er angst hat dort raus zu fliegen.


Die Erbschaft hat er hoffentlich schon dem Jobcenter gemeldet. Wenn nicht, dann muss er sich auf ein Strafverfahren einstellen, sobald das auffliegt.

Und wenn ja, dann dürfte die Zahlung von Bürgergeld schnell eingestellt worden sein, so dass es völlig unverständlich ist, warum er kein Interesse hat.

Zitat (von RalfZuber):
Dachte nicht das erbrecht so kompliziert und teuer ist .


Deine Tante möchte wohl erreichen, dass Du Dich alleine mit Deinem Bruder auseinandersetzt. Sie wäre nämlich raus, wenn sie Dir ihren Erbteil per notariellem Vertrag schenkt.

Auf der anderen Seite: Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul!!

Zitat (von RalfZuber):
Das hört sich lang und teuer an


Nein, das geht schnell und teuer ist relativ. Im Verhältnis zum Wert der Schenkung ist das billig.

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