Von Erbe erfahren. Wie alles richtig machen?

13. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Von Erbe erfahren. Wie alles richtig machen?

Hi alle zusammen

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Imaginäre Schwiegermutter R. bekam vor Monaten einen Brief von einem Anwalt. Bezüglich eines Erbes und sie sollte Daten angeben und etwas unterschreiben.
Das kam ihr und ihrer Tochter komisch vor und sie warfen die Brief weg.

Jetzt kam vor 2 Wochen wieder ein Brief diesmal mit etwas mehr Infos. Auf jeden fall wäre ein Verwandter verstorben und Sie sollte den schon vor Monaten erhaltenen Zettel ausfüllen.

Kein Wort wie hoch die Kosten seinen nur das alles kostenlos für uns sei.
Ich hab dann etwas gegooglt und 30% von der Erbschaft ist für mich nicht kostenlos.
Also wir herausgefunden wo der Onkel verstorben ist und beim Nachlassgericht angerufen. Der Hr. war sehr patzig und wollte uns durch die Blume sagen wir sollen das den Anwalt machen lassen.
Hat uns dann aber am Ende doch gesagt was wir alles brauchen.
Leider sind das einige Urkunden über den Daumen 30-40 Urkunden.
Einige haben wir schon aber 70% fehlen noch.

Jetzt meine Frage. Ich habe gelesen das sie 6 Wochen Zeit hat das Erbe auszuschlagen und die Frist würde beginnen wenn Sie von dem Erbe erfährt.
Welcher Zeitpunkt zählt denn da jetzt.
Der erste Brief des Anwalts? oder der 2. Brief oder ihr Anruf beim Nachlassgericht?
Oder erst wenn Sie einen Antrag auf den Erbschein stellt?

Wenn die Frist schon läuft kann Sie dann irgendwie erfahren was zu erben ist?
Nicht das Sie nachher nur Schulden erbt. Weil wenn die Frist schon läuft weiß ich nicht ob wir alle Unterlagen vorher bekommen.

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Danke.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Der erste Brief des Anwalts? Na sicher - damit hat sie doch von dem Todesfall erfahren.
Ich hab dann etwas gegooglt und 30% von der Erbschaft ist für mich nicht kostenlos. Anwälte arbeiten nie kostenlos. Es klingt aber nicht so, als würden da bloß Schulden vererbt...
Wenn die Frist schon läuft kann Sie dann irgendwie erfahren was zu erben ist? Die Frist ist nach Ihrer Schilderung längst um.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

ok dann ist die Frist rum. ich denke ja auch das dort keine Schulden sein werden weil sonst würde der Anwalt ja nicht suchen.

Wir haben jetzt alles was wir finden konnten zusammen getragen und haben bis her erst einen weiteren Erben gefunden. Die Schwiegermutter und der anderen Erbe sind sehr weit abstammungstechnisch einfernt also irgendwas in der Region Großcousin oder so.
Wie verhält sich das dann genau bei der Aufteilung? Sollte jetzt wirklich kein Erbe mehr zu finden sein bekommen dann beide das gleiche oder würde wenn der anderen Erbe z.b. der Cousin wäre und Schwiegermutter eine Großcousine, Sie weniger bekommen?

ich hoffe man kann es verstehen :-)

Wenn wir jetzt den Erbschein beantragen wollen und wir finden nicht alle Erben weil sie z.b. in USA leben was macht man dann?

Anderen Fragen müssen wir beweisen das es keine anderen Erben mehr gibt oder musst das Nachlassgericht das beweisen? Und wir beweisen nur das Sie Erbberechtigt ist?

Sorry sie erbt zum ersten mal :-)

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#3
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

ich hoffe nur, Sie sitzen keinem Schwindel auf.

Ich kenne das nur so, dass man einen Brief von Nachlassgericht erhält. In diesem Brief vom Gericht (nicht vom Anwalt) wird eröffnet, dass man Erbe des / der XXX wird. Der Brief eröffnet auch, ob und wer zur Nachlassverwaltung (könnte ein Rechtsanwalt sein) gemäß Testament befugt ist.

Die Frist zur Ausschlagung des Erbes beginnt also mir der schriftlichen Mitteilung durchs Gericht.

Bei der Leistung von Unterschriften unter Schriftstücken, dessen Inhalt Sie nicht wirklich zu 100% verstehen, sollten Sie vorsichtig sein.



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#4
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

nein das ist korrekt. Wir haben ja beim Nachlassgericht angerufen. Die Verwandtschaft ist über sehr viele Ecke deswegen hat wohl das Nachlassgericht die Erbensuche an diesen Erbenermittler gegeben.

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#5
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Möglicherweise hat auch das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger oder - verwalter eingesetzt.Da es genug zu vererben gab, hat der sich auf die Suche nach Erben gemacht. (Die Reaktion des Nachlassgerichtes spricht dafür.)
Die Suche nach Erben kann sehr aufwendig sein- ebenso wie die notwendigen Urkunden für einen Erbschein zu besorgen. Diese Tätigkeiten wird sich der Nachlasspfleger extra vergüten lassen, vielleicht auch mit den im Internet gefundenen Wert von 30% des Nachlasses. Kosten im eigentlichen Sinn entstehen deiner Schwiegermutter dadurch nicht, da der Nachlasspfleger sein Geld von dem zu vererbenden Nachlass nehmen wird.
Ich würde mich da mal an den Anwalt wenden.
Den Erbschein zu beantragen ohne alle Erben zu kennen bringt nichts. Offensichtlich gibt es neben deiner Schwiegermutter weitere Erben und dann könnt ihr höchstens einen Teilerbschein beantragen. Damit kriegt ihr Auskunft bei den Stellen, bei denen der Verstorbene Geld oder Schulden hatte oder dem Nachlasspfleger- aber kein Geld.
Bei der Sachlage (Anruf beim Nachlassgericht) würde ich nicht von einem Schwindel ausgehen, sondern den Anwalt kontaktieren.



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