"Von der Erbfolge ausgeschlossen" Standard-Floskel oder ernstere Bedeutung?

3. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)
"Von der Erbfolge ausgeschlossen" Standard-Floskel oder ernstere Bedeutung?

Hallo zusammen,

kürzlich ist mein Opa verstorben. Wir hatten bis zuletzt guten Kontakt.
Vom Amtsgericht habe ich heute den Brief bekommen mit dem Testament und dem Erbvertrag usw.

Was mich enorm verwirrt: Im Anschreiben des Gericht steht "...da Sie von der Erbfolge ausgeschlossen sind, steht Ihnen evtl. Ihr Pflichtanteil zu".
In den Verträgen steht nirgendwo mein Name. Ich gehe davon aus, dass mein Opa alles seiner Frau, meiner Oma die noch lebt, vererbt. So steht es auch in den Unterlagen. Dass ich etwas von ihm erbe, hätte ich nicht erwartet, aber warum dann dieser Satz mit dem "Erbfolge ausgeschlossen"? Ist das der Standard-Satz, wenn man in einem Testament nicht erwähnt ist weil jemand anderes alles erbt? Oder wie muss ich damit nun umgehen?

Meine Mutter, das einzige Kind meiner Großeltern lebt bereits nicht mehr, falls das mit zu tun hat.

Ich würde sonst am Montag mal da anrufen, bezweifle aber irgendwie dass man da am Telefon gute Infos bekommt.

Ich danke euch!
Grüße Harald.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Dass ich etwas von ihm erbe, hätte ich nicht erwartet, aber warum dann dieser Satz mit dem "Erbfolge ausgeschlossen"? Ist das der Standard-Satz, wenn man in einem Testament nicht erwähnt ist weil jemand anderes alles erbt?

Das ist doch nett vom Nachlassgericht, dass man darauf hingewiesen wirst, dass man ggf. einen Pflichtteilsanspruch hat oder hättest du das gewusst?

Einen Pflichtteilsanspruch hat man nur, wenn man "enterbt" wurde. Dabei genügt es, wenn z.B. der Ehegatte als Alleinerbe eingesetzt wird.
Zitat:
Meine Mutter, das einzige Kind meiner Großeltern lebt bereits nicht mehr, falls das mit zu tun hat.

Genau das ist der Grund, weshalb du auf deinen Pflichtteilsansprucht hingewiesen wurdest.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
In den Verträgen steht nirgendwo mein Name.


Das ist auch nicht erforderlich. Man ist schon dann von der Erbfolge ausgeschlossen, wenn das Erbe per Testament vollständig an eine oder mehrere andere Personen verteilt wurde.

Zitat (von daspossum):
Ist das der Standard-Satz, wenn man in einem Testament nicht erwähnt ist weil jemand anderes alles erbt?


Ja

Ohne Testament wärst Du gesetzlich Erbe geworden und durch das Testament wurdest Du von dieser gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen.

Zitat (von daspossum):
Meine Mutter, das einzige Kind meiner Großeltern lebt bereits nicht mehr, falls das mit zu tun hat.


Du hättest gar keinen Brief bekommen, wenn Deine Mutter noch leben würde. In diesem Sinne hat es schon etwas damit zu tun.

Zitat (von daspossum):
Ich würde sonst am Montag mal da anrufen, bezweifle aber irgendwie dass man da am Telefon gute Infos bekommt.


Da das Nachlassgericht Dir schon sämtliche guten Infos im Brief gegeben, verstehe ich auch gerade nicht, welche guten Infos Du noch erwartest.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
daspossum
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für die Antworten!
Mir ging es einzig darum zu verstehen ob mein Opa mich aktiv enterbt hat, weil er mich gehasst hat ohne dass ich das je vermutet hätte :-(

Das heißt auch seine Brüder und meine Geschwister haben den gleichen Brief bekommen - alle sind "enterbt" aber nicht weil er das so will sondern weil meine Oma alles erbt?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47628 Beiträge, 16834x hilfreich)

Zitat (von daspossum):
Mir ging es einzig darum zu verstehen ob mein Opa mich aktiv enterbt hat, weil er mich gehasst hat ohne dass ich das je vermutet hätte


Es ist nicht ungewöhnlich, dass Ehegatten sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, dass diese Ehegatten ihre Kinder bzw. Enkel hassen. Suche mal nach "Berliner Testament". Das ist eine sehr beliebte Form des Testamentes, bei der die Kinder (bzw. die Enkel) beim Tod des Erstversterbenden enterbt werden.

Ohne das Testament jetzt zu kennen, würde ich vermuten, dass Du nach dem Tod der Oma erbst und zwar auch das, was der Opa jetzt der Oma vererbt hat.

Zitat (von daspossum):
Das heißt auch seine Brüder und meine Geschwister haben den gleichen Brief bekommen


Seine Brüder habe so ein Schreiben nicht bekommen, weil sie ohnehin nichts geerbt hätten, aber Deine Geschwister müssten den gleichen Brief bekommen haben.

Zitat (von daspossum):
alle sind "enterbt" aber nicht weil er das so will sondern weil meine Oma alles erbt?


Dein Opa wollte, dass Deine Oma alles erbt, damit wollte er auch seine Enkel enterben. Wenn er Dich oder eines Deiner Geschwister hassen würde, dann hätte er auch noch reingeschrieben, das Ihr nach dem Tod der Oma auch nichts erben sollt.

Interessant ist daher doch, ob im Testament oder Erbvertrag etwas dazu steht, wer erbt, wenn die Oma verstorben ist. Wenn dazu nichts im Testament steht, dann erben die Enkel von der Oma zu gleichen Teilen.

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