Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin neu hier und auf der Suche nach einem Rat.
Ich werde zur Zeit schon von einem Rechtsanwalt unterstützt, dennoch bin ich bei allem ziemlich unsicher.
Zum Fall:
Ich und meine Mutter haben von meinem Bruder (ihrem Sohn), Kapital, ein Haus und Schulden geerbt.
In seinem Testament wurde meine Mutter als einfache Vorerbin und ich (der Bruder) als Vollerbe benannt.
Mein Bruder ist vor ein paar Jahren gestorben und anschließend war meine Mutter die Vorerbin.
Nun ist meine Mutter auch verstorben und ich bin der Vollerbe.
Jetzt sind meine Geschwister auf die Idee gekommen mich zu verklagen aus dem Grund, dass ich deren Erbe unterschlage.
Laut meiner Beratung haben meine Geschwister kein Recht auf die Erbmasse, die ich nun von meinem Bruder geerbt habe. Dennoch haben Sie ein Recht auf das Verbliebene unserer Mutter (Möbel, ihr Kapital (Sparbüchter, Girokonten)).
Die Anwälte meiner Geschwister möchten jetzt, dass ich ein Erlassverzeichnis erstelle, welches den Wert des Hauses, des Kapitals, der Schulden usw. meines Bruders beinhaltet.
Ich weiß momentan nicht mehr ein und aus und bin über jeden Rat sehr dankbar.
Ich habe in nächster Zeit wieder einen neuen Termin bei meinem Rechtsanwalt, dennoch fühle ich mich momentan in einer unsicheren Phase was auf mich zukommen wird ...
Vor-Nacherbe vom Sohn bzw Bruder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Zitat:Die Anwälte meiner Geschwister möchten jetzt, dass ich ein Erlassverzeichnis erstelle, welches den Wert des Hauses, des Kapitals, der Schulden usw. meines Bruders beinhaltet.
Darauf haben die Geschwister keinen Anspruch. Maßgeblich ist lediglich der Nachlass der Mutter (ohne den Nachlass des Sohnes/Bruder).
Wer ist Erbe der Mutter? Gibt es ein Testament?
Danke für die schnelle, hilfreiche Antwort.
Meine Mutter hat ein handschriftliches Testament über Ihr Finanzvermögen aufgesetzt und es leserlich mit Vor-Nachname und Ort und Datum unterschrieben.
Ein notarielles Testament gibt es in Ihrem Fall nicht.
Es lässt sich dazu sagen, dass die Erbmasse von ihr nicht sehr hoch ist.
Meine größte Sorge war hierbei, dass die Erbmasse meines Bruders auch in die von Ihr zu erbende Erbmasse mit einfließt.
Für mich stellt sich dennoch die Frage, weshalb die Anwälte meiner Geschwister auf ein Nachlassverzeichnis plädieren, welches über den Nachlass meines Bruders Auskunft geben soll.
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Zitat:Meine Mutter hat ein handschriftliches Testament über Ihr Finanzvermögen aufgesetzt und es leserlich mit Vor-Nachname und Ort und Datum unterschrieben.
Und wer wurde als Erbe eingesetzt?
Zitat:Für mich stellt sich dennoch die Frage, weshalb die Anwälte meiner Geschwister auf ein Nachlassverzeichnis plädieren, welches über den Nachlass meines Bruders Auskunft geben soll.
Tja, das müsste man wohl die Anwälte fragen.
Sofern die Mutter tatsächlich Vorerbin und Du Nacherbe deines Bruder bist, haben die Geschwister keinen Anspruch auf ein Nachlassverzeichnis des Bruders. Es muss ein Erbschein beantragt werden, indem Du Nacherbe/Alleinerbe Deines Bruder ausgewiesen bist.
-- Editiert von cruncc1 am 12.11.2015 21:25
Meine Mutter hat mich als Erben eingesetzt.
Dennoch steht lt meinem Anwalt den Geschwistern ein Pflichtteil zu.
Den Erbschein habe ich bereits. Ebenfalls bin ich nun im Grundbuch des Hauses eingetragen.
Vielen Dank für die Infos.
Verstehe ich das also richtig, dass meine Geschwister damals bei der Schenkung von meiner Mutter auf meinem Bruder Ihren Pflichtteil hätten geltend machen können und er jetzt mittlerweile verjährt ist ?
Die Schenkung ist vor 23 Jahren geschehen.
Was für eine Schenkung?
Das Haus hat erst meiner Mutter gehört. Und zur Vorsorge hat sie es vor 23 Jahren per Schenkung meinem Bruder vermacht, der wiederum direkt danach ein Testament gemacht hat wo Sie als Vorerbin und ich als vollerbe ernannt wurde.
Dann haben die Geschwister keinen Pflichtteilsergänzungsanspruch mehr bzgl. der Schenkung (vorausgesetzt die Schenkerin hat sich keinen Nießbrauch oder ein umfassendes Wonhnrecht einräumen lassen).
Die Schlenkern also meine Mutter hatte bis zu ihrem Tod ein festgelegtes Wohnrecht ...
Was nun ?
Wenn sich das Wohnrecht auf das gesamte Haus bezogen hat, sieht die Sache anders aus, weil dann die 10-Jahresfrist nie begonnen hat. In dem Fall gibt es bezüglich des Hauses einen Pflichtteilergänzungsanspruch für Deine Geschwister. Die Berechnung dieses Anspruchs ist recht kompliziert und sollte von einem Anwalt vorgenommen werden.
Ich habe noch eine Frage.
Im Testament steht, dass meine Mutter im Wege des vorausvermächtnisses den gesamten beweglichen Nachlass, als auch Kapital, inkl Hausrat von meinem Bruder enterbt.
Was genau bedeutet das für mich ?
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