Vorausvermächtnis

12. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
Beatrice42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorausvermächtnis

Wir haben 4 Kinder. Die Ehefrau eines dieser Kinder pflegt uns, aber wir haben im Testament unserem Sohn ein Vorausvermächtnis zugesprochen, wenn er uns pflegt. Bekommt er dieses nun trotzdem oder können die anderen 3 Kinder sagen, er pflegt uns ja nicht, sondern nur seine Frau.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, eine eindeutige Formulierung zu wählen, die dem Sohn auch dann das Vorausvermächtnis zuspricht, wenn sein Frau Euch pflegt?

Ein Testament kann schließlich von Euch jederzeit geändert werden, auch zu seinen Ungunsten.

An der Stelle Eures Sohnes würde ich mich daher auch gar nicht auf ein testamentarisches Vorausvermächtnis als Gegenleistung für die Pflege einlassen. Besser für ihn wäre da ein Erbvertrag.

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#2
 Von 
Beatrice42
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Tao. Wir möchten gern, dass beide von uns bedacht werden. Unser Sohn ist aber oft unterwegs. Dafür ist aber seine Frau für uns da. Sie ist auch als pflegende Person bei der Pflegestufe eingetragen. In unserem Testament ist nur unser Sohn namentlich erwähnt. Müssen wir dass noch ändern, sodass keines unserer anderen Kinder dies anfechten könnte. Dies sind kaum für uns da.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1645 Beiträge, 995x hilfreich)

Um späteren Streitigkeiten von vorneherein aus dem Weg zu gehen, würde ich das machen.

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50059 Beiträge, 17539x hilfreich)

Allerdings solltet Ihr bedenken, dass die Schwiegertochter nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000€ hat im Gegensatz zu 400.000€ bei leiblichen Kindern.

Eine klare Formulierung im Testament würde ich jedoch auch empfehlen.

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