Hi, hatte schonmal gefragt, aber möchte die Frage nochmal ausführlicher Stellen, da noch Unklarheiten bestehen.
Es wurde ein Vorvermächtnis beim Notar aufgesetzt in dem ein Kind als Vermächtnisnehmer für eine Eigentumswohnung eingesetzt wird.
Der damalige Vermächtnisgeber, Eigentümer und Elternteil beschließt ein Jahr später beim selben Notar einen Schenkungsvertrag aufsetzen zu lassen, damit die Eigentumswohnung an das Bedachte Kind vom Vermächtnis übergeht und dieses als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen wird, damit sich die Pflichtanteilergänzungsansprüche übriger Angehöriger zu Lebzeiten jährlich um 10% verringern.
Die Umschreibung ins Grundbuch ist erfolgt, es gibt kein Wohn- und Nießbrauchsrecht für den Veräußerer, nur einen Rückauflassungsvermerk, welcher jedoch nicht freiwillig ist sondern von bestimmten Voraussetzungen des Beschenkten (frühzeitiges Ableben, Insolvenz..) abhängig ist.
Der Notar bestätigte, dass unter diesen Umständen die Ergänzungsansprüche zum Plichtanteil abschmelzen und die Abschmelzung nicht gehemmt wird.
Das Vorausvermächtnis aus dem Jahr davor wurde nicht widerrufen und liegt immer noch beim Amtsgericht vor.
Kann das Vorausvermächtnis der Schenkung, welche ein Jahr später stattgefunden hat irgendwie beeinträchtigen und in die Quere kommen und eine Pflichtanteilsabschmelzung hemmen?
Vorausvermächtnis gefolgt von Schenkungsvertrag
21. September 2020
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Frage vom 21. September 2020 | 07:40
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorausvermächtnis gefolgt von Schenkungsvertrag
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#1
Antwort vom 21. September 2020 | 07:42
Von
Status: Unbeschreiblich (47638 Beiträge, 16838x hilfreich)
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