Vorausvermächtnis im Testament??

2. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
stem05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorausvermächtnis im Testament??

Hallo,

meine Frau hat gestern das Testament Ihres Vaters bekommen.
Das Testament wurde bei einem Notar verfasst. Neben der Ehefrau ist sie die einzige Tochter.

Im Testament steht folgendes:

1. Vorausvermächtnis:
Hier werden alle beweglichen Güter, inkl. Bargeld, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Hausstand, Fahrzeuge, etc. an die Ehefrau vermacht.

2. Das Wohngebäude (2 Wohnungen) soll zur Hälfte an die Ehefrau und zur Hälfte an meine Frau gehen.

Hier ist für derzeit unklar, ob es nicht mit Hypotheken belastet ist.

Daher meine Frage: Ist so ein Testament überhaupt in Ordnung?

Danke
stem05




3 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
stem05
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke :-)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4293 Beiträge, 2442x hilfreich)

Doch, dass so ein Testament in Ordnung sein kann, kann man ganz pauschal mit "ja" beantworten. Selbst wenn er seine Tochter gar nicht erwähnt hätte, wäre das kein Fehler, der das Testament ungültig macht. Wenn also alle Bedingungen, die an ein Testament gemacht werden, erfüllt sind (eigenhändig handschriftlich und unterschrieben) dann ist das Testament in Ordnung.

Eine ganz andere Frage ist, ob das halbe Haus alles ist, was die Tochter erbt.
Da wäre zunächst mal zu klären, wer überhaupt Erbe ist. Es klingt hier so (müsste aber eventuell noch aus den Testamentstext ausgelegt werden) als ob Ehefrau und Tochter eine Erbengemeinschaft zu je 1/2 bilden und die Ehefrau außerdem noch Vermächtnisnehmerin ist.
Dann hat die Erbengemeinschaft das gesamte Erbe anzunehmen und das Vermächtnis an die Vermächtnisnehmerin auszukehren. Bei der Gelegenheit hat die Tochter als Mitglied der Erbengemeinschaft natürlich beste Gelegenheit, sich einen Überblick über die Erbmasse zu verschaffen. Der Hausrat gehört übrigens nicht zur Erbmasse, das ist der sogenannte Voraus und steht der Ehefrau unabhängig davon zu.
eine weitere Frage ist natürlich, ob Kredite zum Vorausvermächtnis oder zum Haus gehören. Hypotheken sind ja erst mal nur zur Sicherung von Krediten gedacht, sozusagen Bürgschaften. Wenn die Kredite zur Anschaffung des Hauses dienten, kann man sie als zum Haus gehörig zählen; wenn aber beispielsweise die Anschaffung eines neuen Autos oder die Ablösung eines anderen, nicht auf die Hausanschaffung gegründeten Kredites mit der Hypothek gesichert wurde, nicht.

Wenn die Tochter zu der Überzeugung gelangt, dass der Wert des auf sie entfallenden Hausanteils weniger als 1/4 des Wertes der Erbmasse (= alle Vermögenswerte des Vaters minus alle Verbindlichkeiten und minus Bestattungskosten) ist, dann hat sie einen Ergänzungsanspruch nach § 2316 Absatz 2, BGB :

Zitat:
Ist der Pflichtteilsberechtigte Erbe und beträgt der Pflichtteil nach Absatz 1 mehr als der Wert des hinterlassenen Erbteils, so kann der Pflichtteilsberechtigte von den Miterben den Mehrbetrag als Pflichtteil verlangen, auch wenn der hinterlassene Erbteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils erreicht oder übersteigt.

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 302.045 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
122.083 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.