Vorausvermächtnis und Erbengemeinschaft (3 Kinder)

1. September 2025 Thema abonnieren
 Von 
Make0156
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorausvermächtnis und Erbengemeinschaft (3 Kinder)

Hallo zusammen, ich habe folgende Erbrechtsproblematik.

Wir sind 3 Geschwister, die Eltern hatten ein Berliner Testament.
Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter vor Gericht eidesstattlich versichert, dass es keinerlei weiteren erbrechtlichen Willensbekundungen mehr gibt.
Nach dem Tod meiner Mutter (17.09.2024) hat plötzlich meine Schwester ein Vermächtnis vorgelegt. Wie sich herausstellte hat sie es noch zu Lebzeiten meines Vaters erhalten, das Vorausvermächtnis sieht vor, dass die Eigentumswohnung (Wert ca. 290.000 €) und der Hausrat (6.000 €) alleine meiner Schwester vermacht wird.
Übrig bleiben noch der Schmuck (ca. 5.000 €) und das Geld auf dem Konto (nach allen Ausgaben ca. 9.000 €).
Seitens des Gerichts wurde das Vermächtnis anerkannt, trotz der falschen eidesstattlichen Versicherung.
Jetzt ist es so, dass am 11.12.2002 meine Eltern notariell ein Mietshaus an mich und meinen Bruder je zur Hälfte überschrieben haben, an meinen Bruder ein Feld-und Weihergrundstück und ein Haus mit Denkmalschutz überschrieben haben (letzteres hat mein Bruder -nachdem er 30.000 Kosten reininvestieren musste als Auflage vom Denkmalschutz, nun aufgegeben und es entsprechend im Grundbuch vermerken lassen), an meine Schwester ging das Elternhaus (Einfamilienhaus, gute Lage, vor 1,5 Jahren wurden dafür mal 1,2 Mio € geboten).
Meine Schwester hat nun über ihren Anwalt die Überschreibung der Eigentumswohnung eingefordert.
Wir werden dem entsprechen.
Wir haben nun Pflichtteilergänzungsanspruch geltend gemacht.
Nun hat der Anwalt unserer Schwester zurückgeschrieben, dass er diesbezüglich die notariellen Unterlagen einsehen möchte. Diese wird er erhalten und wird darin einen Passus vorfinden, wo aufgeführt ist, dass die Überschreibung einmal auf das Erbe anzurechnen ist. Wir werden einfordern, dass er uns auch eine Kopie der notariellen Unterlagen unserer Schwester vorlegt. Wir gehen davon aus, dass diesbezüglich bei ihr kein entsprechender Passus aufgeführt ist.
Allerdings hat unsere Schwester -im Gegensatz zu uns- in den letzten 10 Jahren pro Monat 864 € überwiesen bekommen, hat am 30.05.2017 den Bausparer der Mutter ausgezahlt erhalten in Höhe von 61.788,13 €. Zudem wurde jedes Jahr ihre Autoversicherung in Höhe von 900 €.
Der Anwalt meiner Schwester hat weiter ausgeführt, dass der gesamte Schmuck verschwunden sei und ich ja nur einen Schlüssel zum Haus hätte. Dies ist falsch, zum einen hat auch sie einen Schlüssel, auch schon immer gehabt und zum anderen war folgendes Vorkommnis: Am 11.09.2019 hatte meine Mutter einen Schlaganfall und wurde ins Krankenhaus aufgenommen, am nächsten Tag habe ich die Kleidung fürs Krankenhaus zusammengesucht, dabei ist mir aufgefallen, dass der Schmuck und das Silberbesteck fehlen. Als ich meine Schwester darauf ansprach erhielt ich die Antwort, sie hat die Sachen in Sicherheit bei sich gebracht, damit diese nicht gestohlen würden.
Des Weiteren führt ihr Anwalt aus, dass bzgl. des Hausrates meine Schwester noch gar nicht wisse, ob sie diesen annehme. Gleichzeitig hat sie aber über ebay Kleinanzeigen bereits2 Holzschnittfiguren aus dem Hausrat zum Verkauf angeboten.

Für uns (meinen Bruder und mich) stellen sich nun folgende Fragen:
Haben wir noch eine Chance einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen zu können?
Wie sollen wir auf die-nennen wir es beim Namen- die Lüge bzgl. des Schmuckes reagieren?
Wie sollen wir bzgl. des Hausrates weiter vorgehen?

Danke schon mal im Voraus.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Vorab: ich verstehe nicht, wie jemand freiwillig derartige, private Dinge in einem Forum ausbreitet.
Dann: Nebengeplänkel wie Diebstahl dürfte doch längst verjährt sein, wenn Muttern 2019 den Schlaganfall hatte, nach dem die entsprechende Beobachtung gemacht wurde.
Zuletzt: Ihr braucht Rechtsberatung, ein Forum ist dazu nicht in der Lage und nicht berechtigt.
Mein Rat: Konzentration auf das Wesentliche.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49939 Beiträge, 17503x hilfreich)

Zitat (von Make0156):
Haben wir noch eine Chance einen Pflichtteilergänzungsanspruch geltend machen zu können?

Das hängt davon ab, welchen Wert das Mietshaus hatte.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 298.523 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
120.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.