Kann ich mit einer Vorausvermächtnis, einer meiner Erben (2 Kinder) von Barvermögen einen Betrag zukommen lassen, den der Vermächtnisnehmer bekommt, bevor die gesetzliche Erbteilungsregleung eingreift.
Beispiel 1: Ich habe Vermögen vom 100000,- € zu vererben.
in meinem handschriftliche Testament vermache ich dem Sohn A, ein Betrag vom 40000,- als Vorausvermächtnis. Jetzt soll das übrige Vermögen (also 60000,-) nach dem Gesetz aufhgeteilt werden (also je zur Hälfte). Also bekommt A , 70000,- € und B 30000,- €.
Beipsiel 2: Wenn ich Sohn A 60000,. als Vorausvermächtnis vermache bleibt nur 40000,.übrig, der dann je zur Hälfte aufgeteilt wird.
Bezogen auf Gesanmteerbe (100000,-) wäre der Pflichteil aber 25000,-€. Dann würde ich im Beispiel 2 dem Sohn B von Pflichteil auch etwas wegnehmen? Ist dies zuläßig?
Wie kann ich sicherstellen, dass Vorausvermächtniss nicht mit Teilungsanordnung verwechselt wird?
Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung
25. Oktober 2019
Thema abonnieren
Frage vom 25. Oktober 2019 | 10:30
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 25. Oktober 2019 | 11:12
Von
Status: Unbeschreiblich (48389 Beiträge, 17072x hilfreich)
Zitat:Kann ich mit einer Vorausvermächtnis, einer meiner Erben (2 Kinder) von Barvermögen einen Betrag zukommen lassen, den der Vermächtnisnehmer bekommt, bevor die gesetzliche Erbteilungsregleung eingreift.
Ja
Beispiel 1 geht problemlos.
Beispiel 2 kann man zwar so in das Testament schreiben, jedoch kann Sohn B dann die Erfüllung des Vorausvermächtnisses so weit verweigern, dass ihm mindestens der Pflichtteil verbleibt.
Zitat:Wie kann ich sicherstellen, dass Vorausvermächtniss nicht mit Teilungsanordnung verwechselt wird?
Indem man die juristisch korrekten Begriffe und Formulierungen verwendet. Formulierungsvorschläge wären jedoch unzulässige Rechtsberatung, so dass wir die hier im Forum nicht geben dürfen.
Und jetzt?
Schon
276.320
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
27 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten