Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.01.2020 08:09:54
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Kann ich mit einer Vorausvermächtnis, einer meiner Erben (2 Kinder) von Barvermögen einen Betrag zukommen lassen, den der Vermächtnisnehmer bekommt, bevor die gesetzliche Erbteilungsregleung eingreift.
Beispiel 1: Ich habe Vermögen vom 100000,- € zu vererben.
in meinem handschriftliche Testament vermache ich dem Sohn A, ein Betrag vom 40000,- als Vorausvermächtnis. Jetzt soll das übrige Vermögen (also 60000,-) nach dem Gesetz aufhgeteilt werden (also je zur Hälfte). Also bekommt A , 70000,- € und B 30000,- €.
Beipsiel 2: Wenn ich Sohn A 60000,. als Vorausvermächtnis vermache bleibt nur 40000,.übrig, der dann je zur Hälfte aufgeteilt wird.
Bezogen auf Gesanmteerbe (100000,-) wäre der Pflichteil aber 25000,-€. Dann würde ich im Beispiel 2 dem Sohn B von Pflichteil auch etwas wegnehmen? Ist dies zuläßig?
Wie kann ich sicherstellen, dass Vorausvermächtniss nicht mit Teilungsanordnung verwechselt wird?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Kann ich mit einer Vorausvermächtnis, einer meiner Erben (2 Kinder) von Barvermögen einen Betrag zukommen lassen, den der Vermächtnisnehmer bekommt, bevor die gesetzliche Erbteilungsregleung eingreift.


Ja

Beispiel 1 geht problemlos.

Beispiel 2 kann man zwar so in das Testament schreiben, jedoch kann Sohn B dann die Erfüllung des Vorausvermächtnisses so weit verweigern, dass ihm mindestens der Pflichtteil verbleibt.

Zitat:
Wie kann ich sicherstellen, dass Vorausvermächtniss nicht mit Teilungsanordnung verwechselt wird?


Indem man die juristisch korrekten Begriffe und Formulierungen verwendet. Formulierungsvorschläge wären jedoch unzulässige Rechtsberatung, so dass wir die hier im Forum nicht geben dürfen.

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