Vorbehalt beschränktes Wohnrecht -10 jahres frist ausgehebelt?

7. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
Electro20
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorbehalt beschränktes Wohnrecht -10 jahres frist ausgehebelt?

Guten Tag,


könnten Sie mir sagen, ob bei einer Überschreibung einer Immobilie (Haus mit Grundstück), die Schenkungsfrist von 10 Jahren ausgehebelt wird, wenn ein -beschränktes(!!)- Wohnrecht weiterhin besteht oder beginnt diese dann zu laufen?

Das Wohnrecht des Großvaters soll sich auf Erdgeschoss, mit Gartenmitbenutzung beziehen. Das Haus besteht aus EG+ 1.OG.

Der Enkel wird das 1.OG noch zu Lebzeiten des Großvaters beziehen um sich besser um Großvater und Großmutter kümmern zu können.

Ist hier die jeweilige Fläche entscheidend, die dass beschränkte Wohnrecht umfasst?

Der Großvater möchte das Haus dem Enkel überschreiben und notariell festhalten, wird der Notar das überhaupt so eintragen und den Großvater auf die 10 Jahres Frist hinweisen oder geht von einem Notar keinerlei rechtliche Beratung aus bzw wird der notarielle Eintrag verweigert, wenn dieser nicht den Gesetzen entspricht? Oder trägt der Notar es einfach ein und der Rest interessiert ihn nicht? Der Großvater wird von diesem Gesetz nämlich keine Kenntnis haben.


Da es absehbar ist, dass im Erbfall Pflichtteilsansprüche durch enterbte Person(en) entstehen, wäre es hilfreich eine Möglichkeit zu finden um die 10 Jahres pflicht der schenkungen nicht (!!) auszuhebeln und es möglichst so festhalten, dass die beschenkten des Haus im nachhinnein keine Schwierigkeiten haben werden.

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Interessant für diese Fragestellung ist das BGH-Urteil vom 29.6.2016 (Az. IV ZR 474/15).

Wenn der Enkel im 1.OG eine komplette eigene Wohnung nutzen kann, dann beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen, siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2008 (Az.: 12 U 124/07).

Zitat:
den Großvater auf die 10 Jahres Frist hinweisen


Die 10-Jahresfrist wird nirgendwo eingetragen und auf sie wird auch nicht hingewiesen. Es reicht, dass sie im Gesetz steht.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Electro20
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die Antwort. Ist es dabei maßgeblich in welcher Form bzw. wieviel Quadratmeter dem Erblasser zustehen? Oder ist dies irrelevant

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47501 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn es zwei getrennte Wohnungen in dem Haus gibt und die Großeltern haben nur das Wohnrecht für eine Wohnung, dann sollte es kein Problem geben.

Die genannten Urteile kann man im Volltext nachlesen, wenn man das Aktenzeichen in eine Suchmaschine eingibt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.036 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen