Guten Tag,
könnten Sie mir sagen, ob bei einer Überschreibung einer Immobilie (Haus mit Grundstück), die Schenkungsfrist von 10 Jahren ausgehebelt wird, wenn ein -beschränktes(!!)- Wohnrecht weiterhin besteht oder beginnt diese dann zu laufen?
Das Wohnrecht des Großvaters soll sich auf Erdgeschoss, mit Gartenmitbenutzung beziehen. Das Haus besteht aus EG+ 1.OG.
Der Enkel wird das 1.OG noch zu Lebzeiten des Großvaters beziehen um sich besser um Großvater und Großmutter kümmern zu können.
Ist hier die jeweilige Fläche entscheidend, die dass beschränkte Wohnrecht umfasst?
Der Großvater möchte das Haus dem Enkel überschreiben und notariell festhalten, wird der Notar das überhaupt so eintragen und den Großvater auf die 10 Jahres Frist hinweisen oder geht von einem Notar keinerlei rechtliche Beratung aus bzw wird der notarielle Eintrag verweigert, wenn dieser nicht den Gesetzen entspricht? Oder trägt der Notar es einfach ein und der Rest interessiert ihn nicht? Der Großvater wird von diesem Gesetz nämlich keine Kenntnis haben.
Da es absehbar ist, dass im Erbfall Pflichtteilsansprüche durch enterbte Person(en) entstehen, wäre es hilfreich eine Möglichkeit zu finden um die 10 Jahres pflicht der schenkungen nicht (!!) auszuhebeln und es möglichst so festhalten, dass die beschenkten des Haus im nachhinnein keine Schwierigkeiten haben werden.
Vorbehalt beschränktes Wohnrecht -10 jahres frist ausgehebelt?
7. Juli 2020
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Frage vom 7. Juli 2020 | 19:25
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorbehalt beschränktes Wohnrecht -10 jahres frist ausgehebelt?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 8. Juli 2020 | 07:56
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Interessant für diese Fragestellung ist das BGH-Urteil vom 29.6.2016 (Az. IV ZR 474/15).
Wenn der Enkel im 1.OG eine komplette eigene Wohnung nutzen kann, dann beginnt die 10-Jahresfrist zu laufen, siehe auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.1.2008 (Az.: 12 U 124/07).
Zitat:den Großvater auf die 10 Jahres Frist hinweisen
Die 10-Jahresfrist wird nirgendwo eingetragen und auf sie wird auch nicht hingewiesen. Es reicht, dass sie im Gesetz steht.
#2
Antwort vom 8. Juli 2020 | 13:28
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die Antwort. Ist es dabei maßgeblich in welcher Form bzw. wieviel Quadratmeter dem Erblasser zustehen? Oder ist dies irrelevant
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 8. Juli 2020 | 16:16
Von
Status: Unbeschreiblich (47501 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn es zwei getrennte Wohnungen in dem Haus gibt und die Großeltern haben nur das Wohnrecht für eine Wohnung, dann sollte es kein Problem geben.
Die genannten Urteile kann man im Volltext nachlesen, wenn man das Aktenzeichen in eine Suchmaschine eingibt.
Und jetzt?
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