Vorerbe - Nacherbe - Pflichtteil??

26. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)
Vorerbe - Nacherbe - Pflichtteil??

Hallo... Bitte um Hilfe!

Meine Eltern hatten vor etwa 20 Jahren einen Ehe- und Erbvertrag unterzeichnet, indem sie sich gegenseitig zum alleinigen Erben eingesetzt haben. Vor 7 Wochen ist mein Vater verstorben. Als alleiniges leibliches Kind meines Vaters warte ich schon die ganze Zeit auf Nachricht des Nachlaßgerichts. Keine Antwort, nichts geschieht. Zu meiner Mutter hatte ich schon die ganze Zeit keinen Kontakt mehr da sie das nicht wünschte und unter Einfluß ihrer Tochter aus erster Ehe steht. Auch hat mich meine Mutter verleugnet als es um die Vormundschaft meines Vaters ging.
Ich habe Dank meines Mannes ein paar Tausend € Schulden, wovon auch meine Mutter weiß, da sie von verschiedenen Gläubigern angeschrieben wurde.
Die ganze Zeit wollte meine Mutter keinen Ton mit mir reden.
Gestern hat sie angerufen und meinte sie müsse mich dringend sprechen ob sie kommen könne?
Da hat sie mir gesagt dass heuer im Januar ein neues Testament gemacht wurde und sie jetzt Vorerbin sei und ich Nacherbe, das Testament oder etwas anders schriftliches könne und wolle sie mir aber nicht geben oder zeigen ( zum Erbe gehören ein Zweifamilienhaus und auch Bargeld) und hat mir einen Zettel gegeben auf dem folgende Sätze geschrieben sind:
Dein Pflichtteil ist nicht pfändbar. Auf keinen Fall den Pflichtteil fordern. Nichts in Sachen Pflichtteil etwas unterschreiben. Ansonsten entfällt dein Nacherbe -Das Haus-
Nichts unterschreiben dass du einwilligst den Pflichtteil zu fordern oder mit Pfändung einverstanden bist.
Meinen Gläubigern von denen sie angeblich angeschrieben wurde antwortete sie folgendermassen:
Es wird auf § 852 Abs 1 ZPO hingewiesen:
Der Pflichtteilsanspruch ist unpfändbar, da weder anerkannt noch rechtshängig.
Gestern sagte sie mir auch dass der Nachlaß meines Vaters vom Nachlassgericht bereits geregelt wurde. Ich als leibliche Tochter meines Vaters wurde nicht darüber informiert.
Was geht hier?? Werde ich schon wieder hintergangen wie schon so oft??
Hier kann doch was nicht stimmen oder?
Bitte schreibt mal eure Meinungen dazu, ich weiß nicht was ich tun soll...
Danke und viele Grüße,
Powerschnegge

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Powerschnegge
Status:
Beginner
(123 Beiträge, 11x hilfreich)

Weiß keiner eine Antwort? :(

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

Ich würde vor allen Dingen erstmal versuchen, herauszufinden, was denn nun im Testament steht. Also nochmals eindringlich beim Nachlaßgericht nachfragen. Sofern man im Testament irgendwie bedacht wird, hat man Anspruch auf Auskunft und Abschriften.

Ein Pflichtteilsanspruch muß innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis vom Erbfall eingefordert werde, ansonsten verfällt er.

Im übrigen würde ich wegen der Schuldenproblematik in diesem Zusammenhang eine Beratung durch einen Anwalt empfehlen.

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