Guten Morgen,
meine Frau hat nach dem Tod Ihres Vaters eine Eigentumswohnung im Wert von ca € 160.000,- geerbt. Diese wurde beim Kauf mit € 50.000,- durch ein Privatdarlehen fremdfinanziert, welches sie jetzt im Rahmen des Erbfalles übernehmen musste. Nun wurde sie durch das Testament nur zur Vorerbin gemacht und die Enkel wurden zu Nacherben bei Ableben.Sie kann somit die Wohnung lebenslang eigennutzen oder die Miete erhalten. Was sie nicht kann wäre veräußern oder belasten.Meine Frage dahingehend wäre nun : Eine derartige Verfügung zu treffen steht natürlich im Belieben des Erblassers kann sich nach meiner Ansicht aber doch nicht auf das Fremdkapital beziehen? Das Darlehen hat sie ja nun aus eigenen Mitteln abgelöst und diese wären ja nun ebenfalls für alle Zeiten gebunden? Danke für Ihre Stellungnahme.
Vorerbe- Nacherberegelung bei eigener Finanzierungsleistung
27. November 2017
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Frage vom 27. November 2017 | 11:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorerbe- Nacherberegelung bei eigener Finanzierungsleistung
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