Ich habe volgende Situation
Geschwister A bekommt Geld für ein Haus als Vorerbe. + Barkredit der schon wieder zurück gezahlt wurde.
Geschwister B bekommt das Elternaus, kann es aber nicht Nutzen, da der Vater drin wohnt.
Wie wird jetzt das fair berechnet. Geschwister B hat die tolle Eingebung das man das alles mit Zins und Zinseszins für die letzen 10 Jahre hochrechnen muss.
Nimmt man den damaligen Wert oder den heutigen Wert der Häuser ?
Vorerbe mit Heute verrechnen
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ist B bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Warum kann B das Haus nicht nutzen, hat der Vater Wohnrecht und zahlt keine Miete?
Eine Verrechnung des Geldgeschenkes an A mit dem Erbanspruch von A kann man erst machen, wenn beide Eltern verstorben sind. Denn erst dann ist klar, wie hoch das Erbe überhaupt ist!
Danke erst mal für die schnelle Antwort.
Hier noch weitere Infos.
Geschwister B steht im Grundbuch als besitzer. Der Vater hat das Wohnrecht und wohnt Mietfrei in diesem Haus. Er bezahlt aber auch alle laufenden Kosten und Steuern. Alle laufenden Schönheitsreperaturen wurden auch von Ihm bezahlt....
Wie rechnet man das auseinander ohne in einen Rechtsstreit zu verfallen.
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Zitat:Wie rechnet man das auseinander ohne in einen Rechtsstreit zu verfallen.
Wie du siehst jetzt gar nicht mehr. Man hätte vorher eine entsprechende Vereinbarung treffen müssen. Jetzt gibt es 2 unterschiedliche Ansichten der Berechnung, und wenn man sich nicht einigt, kommt es halt zum Rechtsstreit.
ZitatAlle laufenden Schönheitsreperaturen wurden auch von Ihm bezahlt.... :
Die könnte A in den letzten 10 Jahren mit in ein eventuelles Erbe mit einrechnen, A hat ja den Vorteil.
ZitatBarkredit der schon wieder zurück gezahlt wurde. :
Der Kredit wurde ja schon zurück gezahlt, da wird man nichts rechnen können.
ZitatNimmt man den damaligen Wert oder den heutigen Wert der Häuser ? :
Gar nichts, denn der Erblasser hat schon zu Lebzeiten seinen Willen über seinen Nachlass verfügt, und wie es sich anhört, haben beide zukünftigen Erben der Lösung zugestimmt, beide stehen jetzt schon im Grundbuch drin, und wenn 10 Jahre vergangen sind, gibt es keine Gegenrechnung mehr.
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