Also meine Großeltern, haben ihr Haus an meinem Vater vererbt und meine Tante hat Wohnrecht auf Lebenszeit. Zeitgleich wurde im Erbvertrag von den Großeltern festgelegt, das meine Geschwister und ich als Nacherben vorgemerkt werden. Wir drei stehen auch schon im Grundbuch. Jetzt möchte mein Vater das Haus verkaufen. Der neue Käufer ist mit dem Wohnrecht auf Lebenszeit von meiner Tante einverstanden. Jetzt möchte mein Vater das wir dem Hausverkauf zustimmen. Was passiert uns wenn wir zustimmen? Gehen wir drei dann leer aus? Er plant von den Verkauf sich ein Haus auf einen Pachtgrundstück zu kaufen. Das neue gewünschte Haus hat einen geringen Wert als das jetztige Haus. Er würde aber beim neuen uns als Nacherben eintragen lassen. Wertunterschied wäre ca 60.000 darf er es einfach so beachten? Wir drei würden eigentlich nur zustimmen wenn jeder seinen Anteil bekommt, egal ob jetzt oder erst nach seinen Tod. Aber durch seinen Plan wäre ja eine Differenz. Vielleicht hat jemand sowas schon mal gehabt und kann berichten. Im Erbvertrag steht auch nix wegen beschränkter oder befreiter Vorerbe, also gehe ich davon aus, dass er beschränkter Vorerbe ist oder?
Vorerbe möchte Haus verkaufen, was passiert mit dem Nacherben
30. November 2023
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Frage vom 30. November 2023 | 20:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorerbe möchte Haus verkaufen, was passiert mit dem Nacherben
#1
Antwort vom 30. November 2023 | 21:44
Von
Status: Unparteiischer (9628 Beiträge, 2038x hilfreich)
Zitat :Gehen wir drei dann leer aus?
Am besten mal hier lesen
https://www.erbrecht-lahn.de/erbrecht/vorerbe-und-nacherbe/#:~:text=Vorerbe%20und%20Nacherbe%20sind%20beide,gewesen%20ist%2C%20n%C3%A4mlich%20der%20Vorerbe.
#2
Antwort vom 1. Dezember 2023 | 16:10
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Ihr steht also als Nacherben im Grundbuch. Wenn ihr dem Verkauf zustimmt, dann verzichtet ihr quasi auf das Nacherbe am Haus. Ihr seid dann ganz normal Erben eures Vaters.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Dezember 2023 | 17:09
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat :Ihr steht also als Nacherben im Grundbuch. Wenn ihr dem Verkauf zustimmt, dann verzichtet ihr quasi auf das Nacherbe am Haus. Ihr seid dann ganz normal Erben eures Vaters.
Also wäre es eigentlich dann eher zum Nachteil. Weil das Erbe von ihm dann eigentlich geringer wird.
#4
Antwort vom 6. Dezember 2023 | 09:56
Von
Status: Legende (18145 Beiträge, 6066x hilfreich)
Wenn er das ganze Geld verjubeln wird, dann wird euer Erbe geringer ausfallen. Wenn er das Geld in Aktien und Immobilien anlegen wird, welche später ein 10-faches wert sein werden (einfach mal ins blaue eine der vielen Möglichkeiten aufgezeigt), dann wird euer Erbe deutlich höher ausfallen.
Woher soll jetzt jemand wissen was im späteren Erbfall sein wird?
#5
Antwort vom 6. Dezember 2023 | 13:07
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Zitat :Jetzt möchte mein Vater das Haus verkaufen.
Das kann er nur, wenn die Nacherben zustimmen. Eine Verpflichtung zur Zustimmung besteht nicht.
Und jetzt?
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