Vorerbe- nacherbe

22. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)
Vorerbe- nacherbe

Wo kann ich erfahren ob der Vorerbe eine befreiter Vorerbe war oder ein nicht befreiter Vorerbe
Mein Bruder und ich sind als Nach und Schlusserben unseres Vaters ernannt worden, dieser war aber ich zweiter Ehe verheiratet. Nun galt aber das Testament von meinen Eltern da dieses notariell beglaubigt war , aber wo steht nun bereiter oder nicht befreiter Vorerbe?
Welches Amt ist dafür zuständig???

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Ist der Vater verstorben? Wenn ja, wann?
Wenn im Testament steht, dass dein Vater befreiter Vorerbe sein soll, dann ist er befreiter Vorerbe. Wenn im Testament steht, dass er Vorerbe ist, dann ist nur ein gewöhnlicher (nicht befreiter) Vorerbe.
Warum fragst du danach? Spielt das derzeit eine Rolle? Gibt es Streit darüber?

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#3
 Von 
tate62
Status:
Beginner
(145 Beiträge, 15x hilfreich)

hallo nataly,

mein Vater ist letztes Jahr gestorben und es zählt das Testament von unseren Eltern wobei es da nicht so ganz heraus zu lesen ob sich das Geerbete auf alles bezieht,oder dann eben nur auf den Verkauf von der Wohnung, nun hat aber das Nachlass Gericht meinen Bruder und mich als Nach und Schluss Erben bestimmt und nun heißt es wo bitte ist das Geld.

In Google habe ich dann von diesen befreiten und nicht befreiten Vorerbe gelesen, was mich dann wieder stutzen lies, aber nach deinen Äußerungen ist er wohl ein gewöhnlicher.

Was ich auch nicht wußte, wer erbt, zahlt die Beerdigung, schlappe 9500€ , da lohnt es sich doch mal genauer nach zu fragen,

aber
erst mal danke für den Hinweis

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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