Vorerbe/Nacherbe/Pflichtteil

31. Oktober 2005 Thema abonnieren
 Von 
manreim
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorerbe/Nacherbe/Pflichtteil

Hallo,

ein Verstorbener (Hinterbliebene: Ehefrau, 4 Kinder) hat ein Testament hinterlassen, in dem das Barvermögen und der Hausrat alleinig der Ehefrau vererbt werden. Für das Haus ist die Ehefrau Vorerbin und als Nacherbin ist ein Kind eingesetzt worden.
Meine Fragen:
Das Haus ist über Bausparverträge finanziert worden, die teilweise in der Ansparphase oder in der Tilgungsphase sind. Wie werden diese Guthaben aufgeteilt?
Wer wird ins Grundbuch eingetragen? Der Vorerbe oder der Nacherbe? Z.Z. ist nur der Verstorbene eingetragen.
Schon mal vielen Dank für die Antworten




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2942x hilfreich)

Grundbuch: Eingetragen wird der Besitzer (jetzt also Vorerbe).
Ihr erbt nicht anteilig am Guthaben, sondern die gesamte Erbmasse wird zusammengerechnet (Barvermögen, Sparen, Bausparguthaben evtl. geteilt, wenn der Vertrag auf beide Eltern lief usw.) davon wird die Beerdigung und die Schulden abgezogen. Der Restbetrag geht zur Hälfte an die Ehefrau. Die anderen 50 % werden durch die 4 Kinder geteilt. Also jeder 12,5 %. Wenn durch Testament die anderen Kinder nur pflichtteilberechtigt werden, bekommen sie 6,25 % am Erbe.
Hausrat (z.B. Waschmaschine, Fernseher usw.) des täglich Gebrauchs fallen nicht unter die Erbmasse sondern gehen eigentlich immer an den überlebenden Ehepartner. Etwas anderes ist mit besonders wertvollen Bildern.
Ist das Testament überhaupt gültig? Wenn es selber aufgesetzt wurde, kann es sein, dass es ungültig ist.
Frage ist, wie stehen die Familienmitglieder zueinander und wie alt sind die Kinder.
Das die Eltern eine vernünftige Regelung wollten, ist sehr gut und klar geregelt.
D.h., der das Haus/Barvermögen erbt, muss die anderen Erben auszahlen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 306.587 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
124.299 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.