Vorerbliche Schenkung - Geschwister auszahlen

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
Naphima
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)
Vorerbliche Schenkung - Geschwister auszahlen

Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen...

Da ich mal das Haus meiner Eltern übernehmen will und auch vor habe in nächster Zeit dort einzuziehen, haben wir beschlossen, dass mir das Haus gleich überschrieben wird.

Weil ich eine Schwester habe, die natürlich nicht benachteiligt werden soll, möchten wir heute schon eine Summe zur Auszahlung festlegen. Ein Teil soll sofort gezahlt werden, der andere im Erbfall.

Wir haben jetzt das Haus schätzen lassen. Es wurde ein Wert von rund 250 000 EUR festgestellt. Kompliziert gestaltet sich die Sache (zumindest für uns) dadurch, dass die Schwester von den Eltern vor einiger Zeit schon eine Summe von rund 20.000 EUR bekommen hat.

Wie gleiche ich diese Summe (gerecht) aus? Ziehe ich diesen Betrag von den 250.000 EUR ab, als Schenkung meiner Eltern an mich, und teile diese Summe? Oder Ziehe ich die Summe vom Anteil meiner Schwester ab?

Weiterhin noch eine Frage... Da wir vertraglich das Wohnrecht und die Pflege meiner Eltern festlegen wollen, ist das ja ein Aufwand für mich, den ich meiner Schwester in Abzug bringen kann. In welcher Höhe setzt man sowas in etwa an? Meine Eltern sind beide um die 55 Jahre alt.

Ich freue mich auf eure Antworten und Tipps!

VG

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Dafür würde ich einen Notar aufsuchen, denn der muss den Erbvertrag sowieso ausarbeiten. Unabhängig davon geht das nur, wenn alle Beteiligten einverstanden sind und unterschreiben. Also solltest du zuerst mit deiner Schwester sprechen.
Die Pflege - tja, da sollte schon sehr genau überlegt werden, wie da gehandhabt wird, vor allem, da ja noch nicht einmal feststellt, ob dieser Fall eintritt.
Und bei dem Wohnrecht solltet ihr genau regeln, wer für welche Kosten aufkommt (Sanierung usw.).
Solltet ihr das falsch regeln, kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, das deine Eltern ins Pflegeheim kommen und ihnen ihr Wohnrecht "angerechnet" wird oder du zahlen musst.
Also lieber nichts überstürzen.

9x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Die Schwester hat aus rechtlicher Sicht kein Mitspracherecht.

Aber sicher wollen Deine Eltern auch, dass alles gerecht zugeht.

Wie dabei ein eventueller zukünftiger Pflegeaufwand berechnet wird, solltet Ihr im Rahmen der Beratung durch einen Notar in Erfahrung bringen. Es muss allen klar sein, dass es dabei säter zu Ungerchtigkeiten kommen kann. Entweder versterben Deine Eltern ohne dass sie vorher pflegebedürftig waren oder sie sind für einen langen Zeitraum Schwerstpflegefälle. Es muss allen Beteilgten klar sein, dass in beiden Fälen gilt: Vertrag ist Vertrag.

Für das Wohnrecht sehe ich mehrere Möglichkeiten.

1. Man kapitalisiert da Wohnrecht und zieht es vom Hauswert ab. Als Grundlage dienen dabei der Mietwert für den Anteil, den Deine Eltern bewohnen, ihre statistische Lebenserwartung, sowie der Zinssatz für die Abzinsung.

2. Man zahlt den Anteil am Hauswert für den Anteil, den Deine Eltern bewohnen erst aus, wenn Deine Eltern verstorben sind.

3. Wie 2. jedoch mit sofortiger Auszahlung und Abzinsung.

Was dabei als gerecht empfunden wird, müsst Ihr selbst entscheiden.

Die Schenkung an Deine Schwester muss aus meiner Sicht vom verbleibenden Gesamtwert abgezogen werden und davon die Hälfte ausgezahlt werden.

8x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Naphima
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 10x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antoworten.

Zum Notar werden wir im nächsten Jahr auf jeden Fall gehen...
Meine Schwester wollen wir nicht außen vor lassen und sie soll auch den Vertrag mit unterschreiben, damit es später nicht einmal Ärger gibt.
Wegen der Pflege, sind wir uns schon bewusst, dass einer wahrscheinlich die A-Karte zieht...

Wir hatten gedacht einen pauschalen Abzug von 20% für das Wohnrecht und die Pflege anzusetzen. Würdet ihr mir davon abraten und das genauer vom Notar kalkulieren lassen? Wo bei der bei einer ersten Beratung schonmal gesagt hat, dass man sich da einfach einigen müsste...

Was bedeudet Abzinsung?

Da meine Schwester bei meinen Eltern noch Schulden von rund 60.000 EUR hat, welche als Hypothek laufen, wollen wir zunächst diese Schulden übernehmen und dann im Erbfall den Rest der vorab vereinbarten Summe auszahlen.

Hinsichtlich der Schenkung die meine Schwester vorab schon erhalten hat, denke ich genauso wie hh, allerdings ist mein Freund und eine Freundin der Ansicht, dass ich das von Ihrem Anteil abziehen kann. Sie meinen ich würde mich so selbst besch..... . Für mich ist diese Rechnung allerdings zu hoch, da will mein Hirn nicht mitspielen... :crazy:
hh kannst du mir das näher begründen, warum du so rechnest?

Liebe Grüße und ein Frohes Fest!



2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16804x hilfreich)

Der globale Hinweis des Notars, dass man alles vereinbaren kann, wenn man sich einig ist, ist zunächst einmal richtig. Es gibt keine Verpflichtung, sich in so einem Vertrag an irgendweche Richtlinien zu halten.

Abzinsung bedeutet, dass eine Leistung in der Zukunft um die Zinsen reduziert wird, die bis dahin anfallen würden, wenn die Leistung sofort angerechnet wird.

Der Wohnraum, den Deine Eltern bewohnen, steht Euch erst nach deren Tod tatsächlich zur Verfügung. Abzinsung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass dieser Wert um die Zinsen reduziert wird, die bis dahin anfallen würden.

Hinsichtlich der Schenkung sehe ich es wie folgt: Deine Eltern hatten 270.000€ zu verschenken, davon hat Deine Schwester bereits 20.000€ bekommen.

Wenn man nun vom Hauswert die 20.000€ abzieht, dann müssten Deiner Schwester 115.000€ ausgezahlt werden. Insgesamt hätten dann beide je 135.000€ erhalten. Ich halte das für gerecht. Wenn man die 20.000€ vom hälftigen Hauswert abzieht, dann müsstest Du nur 105.000€ auszahlen, was dazu führt, das sie insgesamt nur 125.000€ erhalten hätte und Du 145.000€.

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
spongie
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo, Naphima,

ich habe auch mein Elternhaus mit Pflegschaft meiner Mutter gekauft. Allerdings war es bei mir so, daß ich meine Geschwister nicht auszahlen wollte.

Die Pflegschaft für deine Eltern muß notariell geregelt werden. Bei mir war es so, daß dies mit 300,00 DM ( nur für meine Mutter) vom Notar festgelegt wurde.
Gleichzeitig habe ich 300,00DM auf Rentenbasis an meine Mutter gezahlt.

Der Anteil der Kosten der Pflegschaft wird mit Abschluß des Notarvertrags berechnet. D.h. auch wenn deine Eltern nicht pflegebedürftig sind, zählt es trotzdem als Aufwand für dich. Ist ja auch dein Risiko - sie können sofort pflegebedürftig werden, oder nie.
Dieser Betrag wird aber auf den Auszahlungsbetrag an deine Schwester angerechnet.

Bei mir wurde aber nicht der Verkehrswert des Hauses als Berechnung genommen, sondern der Einheitswert. Dieser ist wesentlich niedriger.
Dann abzgl der Pflegekosten und der Zahlung auf Rentenbasis.
Laut Notar hieß es dann wenn meine Mutter noch 10 Jahre lebt, dann haben meine Geschwister keinen Anspruch auf eine Auszahlung. Sollte sie allerdings vorher sterben, dann müsste ich anteilmäßig auszahlen.


Naja, ist jetzt 18 Jahre her und meine mom quicklebendig, Gott sei Dank.

13x Hilfreiche Antwort

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