Hallo,
wie sollte man vorgehen, wenn
man keinerlei Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers hat bevor man sich entscheidet, ob man ein Erbe annimmt?
Der Verstorbene hat eine neue Familie gegründet und hatte kaum Kontakt zu den Kindern aus erster Ehe.
Es sind ca noch 4 Wochen in dennen man das Erbe ausschlagen kann. Vermutet wird, dass die neue Familie des Erblassers rechzeitig Geld beiseite geschafft hat (es gibt keine Immobilien). Es könnte jetzt passieren, dass
die 3 Kinder aus erster Ehe keine Auskunft bekommen, ob Geld vererbt wird. Aus Erfahrung mit der neuen Familie ist ein linkes Verhalten sehr wahrscheinlich.
Wie sollten diese sich verhalten?
Wie ist es mit Kosten aus der Beerdigung. Die ersten Kinder waren eingeladen und in der Trauerkarte angegeben. Könnten die Beerdinungskosten auf die mit umgelegt werden oder mehr, wenn entweder kein Geld da ist oder man die Existenz nicht beweisen kann? Den Vertrag über die Kosten hat eigentlich die neue Familie geschlossen. Wenn "kein Geld" da ist, hätten sie vorher die anderen
fragen müssen? Wer muss die Kosten tragen, wenn kein Geld vererbt wird? Und das Problem mit der fehlenden Aufstellung des Vermögens: Das Auskunftsrecht einklagen, könnte zeitlich unmöglich sein?
Vorgehen bei Vermögensklärung vor Annahme Erbe
26. Januar 2008
Thema abonnieren
Frage vom 26. Januar 2008 | 17:06
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorgehen bei Vermögensklärung vor Annahme Erbe
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 27. Januar 2008 | 15:19
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2916x hilfreich)
Trenn hier bitte die Kosten der Beerdigung vom Erbe.
Die Beerdigung wird zuerst aus dem Erbteil gezahlt.
Ist kein Erbe da, müßte zuerst geklärt werden, wer die dann bezahlt. Einen Anspruch auf überteuerte Kostenübernahme durch evet. andere Kinder besteht nicht.
Ich würde das Erbe (Amtsgericht) ablehnen und dann mal abwarten.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
255.931
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten