Vorgehen bei Vermögensklärung vor Annahme Erbe

26. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12323.07.2011 11:03:12
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorgehen bei Vermögensklärung vor Annahme Erbe

Hallo,

wie sollte man vorgehen, wenn
man keinerlei Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers hat bevor man sich entscheidet, ob man ein Erbe annimmt?

Der Verstorbene hat eine neue Familie gegründet und hatte kaum Kontakt zu den Kindern aus erster Ehe.

Es sind ca noch 4 Wochen in dennen man das Erbe ausschlagen kann. Vermutet wird, dass die neue Familie des Erblassers rechzeitig Geld beiseite geschafft hat (es gibt keine Immobilien). Es könnte jetzt passieren, dass
die 3 Kinder aus erster Ehe keine Auskunft bekommen, ob Geld vererbt wird. Aus Erfahrung mit der neuen Familie ist ein linkes Verhalten sehr wahrscheinlich.
Wie sollten diese sich verhalten?
Wie ist es mit Kosten aus der Beerdigung. Die ersten Kinder waren eingeladen und in der Trauerkarte angegeben. Könnten die Beerdinungskosten auf die mit umgelegt werden oder mehr, wenn entweder kein Geld da ist oder man die Existenz nicht beweisen kann? Den Vertrag über die Kosten hat eigentlich die neue Familie geschlossen. Wenn "kein Geld" da ist, hätten sie vorher die anderen
fragen müssen? Wer muss die Kosten tragen, wenn kein Geld vererbt wird? Und das Problem mit der fehlenden Aufstellung des Vermögens: Das Auskunftsrecht einklagen, könnte zeitlich unmöglich sein?

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2927x hilfreich)

Trenn hier bitte die Kosten der Beerdigung vom Erbe.
Die Beerdigung wird zuerst aus dem Erbteil gezahlt.
Ist kein Erbe da, müßte zuerst geklärt werden, wer die dann bezahlt. Einen Anspruch auf überteuerte Kostenübernahme durch evet. andere Kinder besteht nicht.
Ich würde das Erbe (Amtsgericht) ablehnen und dann mal abwarten.

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