Vorgehensweise Nießbrauch für Kinder einrichten.

28. Februar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Member022018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehensweise Nießbrauch für Kinder einrichten.

Hallo zusammen.
Folgende Konstellation.
Bei einem Ehepaar mit 2 Kindern stirbt die Frau während die Kinder noch minderjährig sind.
Ihre 50% des vorhandenen Hauses (ich vermute es lag Zugewinngemeinschaft vor) wurde dann in der Erbfolge zu 1/4tel dem Ehemann, der Rest zu gleichen Teilen den Kinder zugesprochen? Richtig? Wobei damals noch das Jugendamt für die Kinder einbezogen wurde, damit der Ehemann das Haus nicht durchbringt. Laut Aussage Ehemann wurde nie ein Notar aufgesucht.

Jetzt sind die Kinder volljährig, und der verbliebene Ehemann möchte jetzt anfangen seinen Teil des Hauses nach und nach an die Kinder zu überschreiben, mit Nießbrauch für ihn.
Der Freibetrag von €400.000 pro Kind wird keinesfalls überschritten - es handelt sich um ein selbst bewohntes Haus.

Wie ist die Vorgehensweise?
Direkt zum Notar (der informiert das Jugendamt), oder muss vorab nochmal das Jugendamt kontaktiert werden?
Wieviel kann er überschreiben. Seine 50% sowieso, aber was ist mit dem geerbten Viertel:
reicht es das Testament mit zum Notar zu nehmen, oder braucht es weitere Unterlagen?

Vielen Dank für Hinweise und einen schönen Abend.

-- Editiert von Member022018 am 28.02.2022 18:09

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von member022018):
wurde dann in der Erbfolge zu 1/4tel dem Ehemann, der Rest zu gleichen Teilen den Kinder zugesprochen? Richtig?


Nein, der Ehemann hat 1/2 geerbt und den Rest die Kinder zu gleichen Teilen.

Warum hat der Ehemann keinen Erbschein, aus dem die Quote hervorgeht?

Zitat (von member022018):
der verbliebene Ehemann möchte jetzt anfangen seinen Teil des Hauses nach und nach an die Kinder zu überschreiben, mit Nießbrauch für ihn.


Warum möchte er das tun, noch dazu nach und nach?

Die Nachteile seines Vorgehens hat der Ehemann bedacht?

Zitat (von member022018):
oder muss vorab nochmal das Jugendamt kontaktiert werden?


Was soll das Jugendamt mit volljährigen Kindern zu tun haben?

Zitat (von member022018):
reicht es das Testament mit zum Notar zu nehmen, oder braucht es weitere Unterlagen?


Wieso das Testament? Was hat das mit der Überschreibung zu tun?

Und natürlich sollte er beten, dass die Lebensplanung der Kinder nicht so ausfällt, dass er eine frühzeitige Übertragung bereut.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

a) Wenn es ein Testament gab, ist die Erbfolge evetuell anders
b) Kann es ein, dass mit "Jugendamt " ev. das Vormundschafts/Familiengericht gemeint ist? Das fordert nämlich ein Vermögensverzeichnis nach § 1640 BGB von den Eltern an. In dem Fall muss das Gericht nicht informiert werden.

So oder so wird jetzt ein Erbnachweis gebraucht, entweder Testament (wenn es ein notarielles Testament gibt) oder Erbschein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Member022018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

hh, die Hälfte von ihrer Hälfte ergab für mich das 1/4el.
Danke euch beiden erstmal, ich gebe die Infos so weiter.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47610 Beiträge, 16829x hilfreich)

Zitat (von Member022018):
hh, die Hälfte von ihrer Hälfte ergab für mich das 1/4el.


Das ist zwar richtig, jedoch passt dann die Aussage nicht, dass die Kinder den Rest geerbt haben.

Außerdem möchte ich folgendes zu bedenken geben:
Die Übertragung des Hauses an Kinder, die zwar volljährig sind, aber noch keine gefestigte Lebensgrundlage haben beraubt den Vater jeglicher Gestaltungsmöglichkeit.

1. Was ist, wenn später ein Kind das Haus gerne übernehmen würde?
2. Was ist, wenn der Vater pflegebedürftig ist und ein Kind die Pflegeleistungen überwiegend übernimmt? Wie kann das dann noch honoriert werden?
3. Was ist, wenn ein Kind z.B. durch Arbeitslosigkeit ALG II bezieht? Das Haus gehört dann nicht zum Schonvermögen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Member022018
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das sind sicher Dinge die er bedenken sollte. Gebe ich so auch weiter. Besten Dank nochmals.

0x Hilfreiche Antwort

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