Vorgezogenes Erbe / Grundschuld / Hausbau

31. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
AnneB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgezogenes Erbe / Grundschuld / Hausbau

Guten Tag,

ich möchte einmal meinen Sachverhalt schildern, um evt. spätere rechtliche Konsequenzen für mich zu klären.
Mein Mann und ich (Hausfrau) sind seit 10 Jahren verheiratet und haben zwei Kinder (7 und 9 Jahre).

Wir möchten im nächsten Jahr ein Grundstück kaufen und ein Haus bauen. Zur Finanzierung erhält mein Mann sein "vorgezogenes Erbe", ca. 70% der Gesamtkosten. Dieses "vorgezogene Erbe" soll an zweiter Stelle im Grundbuch eingetragen werden (1. Vertrag). Außerdem soll mein Mann eine Unterwerfungsklausel unterschreiben (2. Vertrag)und mit seinem Vermögen im Ganzen haften (Zwangsvollstreckung) wenn z.B. ohne Zustimmung das Haus verkauft werden soll, wir persönliche Insolvenz anmelden oder wir weitere Eintragungen im Grundbuch vornehmen. Ich werde im Vertrag auf § 1365 hingewiesen und muss beide Verträge mitunterschreiben. Den Vertrag haben meine Schwiegereltern mit ihrem Notar aufgesetzt.

In erster Stelle im Grundbuch soll ein Bankdarlehen eingetragen werden, für welches wir beide haften. Das Grundbuch ist damit zu 100% belastet.

Nun meine Frage, was passiert, wenn mein Mann z.B. bei einem Unfall verstirbt oder wir uns scheiden lassen. Wie sieht es im Fall der Scheidung mit dem Zugewinn aus bzw. wenn im Zuge der Scheidung das Haus zwangsversteigert wird? Ich habe zwei Kinder und kann die Risiken leider nicht überblicken.Könnnen sich evt.
die Pfändungen durch die Eltern auf die Unterhaltszahlungen auswirken?

Viele Grüße

Anne




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49999 Beiträge, 17519x hilfreich)

Dieses "vorgezogene Erbe" soll an zweiter Stelle im Grundbuch eingetragen werden (1. Vertrag).
Was soll denn da genau eingetragen werden?
Grundschuld, Rückauflassungsvormerkung?

Davon hängt auch die Beantwortung der weiteren Fragen ab.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
AnneB
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

wie ich das verstanden habe, soll der Betrag als Grundschuld eingetragen werden mit dem Vollstreckungsvermerk.

Viele Grüße

Anne

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2938x hilfreich)

Ich vermute, deine Schwiegereltern wollen verhindern, dass du im Falle einer Scheidung an das Geld herankommst. Lass dich auf jeden Fall von einem Notar beraten, welche Konsequenzen diese Unterschriften für dich hätten, nicht dass du im Falle eines Falles ohne Haus aber mit Schulden dastehst.
Wirst du denn Miteigentümerin zu 50 %? Wenn du gar nicht Miteigentümer wirst, würde ich mich hüten, den Bankdarlehensvertrag mit zu unterschreiben, denn da haftet ihr Gesamtschuldnerisch (d.h. die Bank kann sich an beide jeweils alleine halten) und du hättest nicht mal ein Recht auf das Haus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.559 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.