Hallo,
leider hat mir ja keiner auf meinen ersten Beitrag geantwortet,
habe aber zwischenzeitlich mal bei dem Nachlassgericht angerufen, und bekam dort doch die Auskunft, das ein Vermerk besteht, das kein Testament vorhanden wäre!! Ich weiß aber, da ich es schon selbst gelesen hatte, das es ein Testament gibt!!!!
Darauf hin habe ich meine Mutter angesprochen, wo das Testament wäre und sie meinte, das wäre nicht relevant, das muss man nicht abgeben , da sie alleine erben würde.
Auch dies ist nicht wahr, da sie nur Vorerbe ist, meine Schwester und ich sind als Enderben vermerkt, meine Mutter gekommt alles materielle und bare.
Ich wies meine Mutter darauf hin, das sie verpflichtet ist das Testament einzureichen, worauf sie erbost meine Wohnung verließ!
Nun werde ich wohl eine Kopie des Testamentes nehmen, welche ich habe, und dies selbst beim Gericht einreichen.
Ich weiß ja nicht, was mit dem allem bezweckt wird, aber ich habe selbst 2 Kinder und möchte nicht beschissen werden, hier geht es um ein 2 Familienhaus, und das sehe ich irgendwie nicht ein.
Wie käme meine Mutter eigentlich besser weg, wenn Sie das Test. abgibt, oder wenn Sie das Haus so verkauft, wobei sie einräumt, das könne Sie aber nur mit uns zusammen, hätte Ihr Anwalt gesagt, wo ich dann schon wieder frage, warum geht Sie mit dem Test. zu einem Anwalt????
Bitte um Antworten, da ich mich hier wirklich nicht auskenne und eigentlich den Gang zu meinem Anwalt vermeiden möchte.
Gruß
Alikihanna
Vorhandenes Testament wird nicht beim Gericht abgegeben
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?

Wenn Deine Mutter das Testament nicht einreicht, dann wird sie auch nicht Alleinerbin.
Ohne eingereichtes Testament erbt sie nur zu 50%. Das Haus kann sie dann natürlich nicht verkaufen.
Deine Mutter käme daher wohl besser weg, wenn sie das Testament einreicht. Daher verstehe ich auch nicht, welches Problem sie damit hat.
Wenn Du die Kopie des Testamentes in der Hand hast, dann geh sofort zum Nachlassgericht und reiche es ein. Das Verhalten Deiner Mutter kann ich nicht nachvollziehen.
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Hast du schon den Erbschein beantragt? Wenn nämlich kein Testament vorgelegt wird, erbt deine Mutter 50% und die Kinder auch 50%, d.h. ihr seid eine Erbengemeinschaft beim Haus - und die können nur einstimmig Entscheidungen fällen.
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