Vorkaufsrecht und Preis festlegen

9. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Lilly@home
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht und Preis festlegen

Hallo,
A möchte seinen beiden Kindern (mehr oder weniger) zu gleichen Teilen sein Vermögen ( 1 Wohnung und etwas Geld) vererben. Aktuell liegt ein Testament bei einem Notar, indem beide zu gleichen Teilen bedacht sind.
Da das Verhältnis zwischen den Geschwistern B und C jedoch schwierig ist, würde A gerne folgendes regeln, um Diskussionen und Ärger zu vermeiden.
Es existiert eine Eigentumswohnung, die A gerne in den Händen von B wissen möchte. B Es wird aber vermutet, dass C diese später auch gerne übernehmen würde. Somit wäre Streit zwischen B und C vorprogrammiert, welchen A umgehen möchte.
Hat A eine Möglichkeit zu verfügen, dass B später C auszahlen muss und B die Wohnung auf jeden Fall erhält?
Gibt es auch eine Möglichkeit zu Lebzeiten einen fixen Preis oder einen Richtwert festzulegen, den B an C zu zahlen hat, damit C später nicht versucht mehr rauszuschlagen, als die Wohnung tatsächlich Wert ist?
Reicht hierfür ein handschriftliches neues Testament aus, welches zusätzlich beim Amtsgericht hinterlegt wird oder müsste hierfür ein Notar aufgesucht werden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Lilly@home):
Da das Verhältnis zwischen den Geschwistern B und C jedoch schwierig ist, würde A gerne folgendes regeln, um Diskussionen und Ärger zu vermeiden.

Reicht hierfür ein handschriftliches neues Testament aus, welches zusätzlich beim Amtsgericht hinterlegt wird oder müsste hierfür ein Notar aufgesucht werden?

Man kann das, wie gewünscht, regeln.

Die Formulierung sollte man allerdings dem Notar überlassen!

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