Hallo,
angenommen ein Erbe leitet die Rückforderung einer Schenkung nach § 2287 BGB
ein. Kann dann gleichzeitig die Eintragung einer Vormerkung o.ä. beim Grundbuchamt beantragt werden, damit der Grundbesitz inzwischen nicht veräussert werden kann oder gibt es sonstige Möglichkeiten, um einem unberechtigtem Verkauf entgegenzuwirken?
Hat denn niemand eine Idee, was man da tun koennte?
-- Editiert am 24.03.2009 17:36
Vormerkung Grundbuchberichtigung?
23. März 2009
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Frage vom 23. März 2009 | 13:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 43x hilfreich)
Vormerkung Grundbuchberichtigung?
#1
Antwort vom 24. März 2009 | 17:36
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 43x hilfreich)
Hallo,
hat denn niemand eine Idee, was man da tun koennte?
#2
Antwort vom 25. März 2009 | 11:18
Von
Status: Unbeschreiblich (50077 Beiträge, 17546x hilfreich)
Ist denn im Rahmen der Schenkung nicht bereits eine Rückauflassungsvormerkung eingetragen worden? Wenn nein, dann sehe ich jetzt keine Möglichkeit, das nachzuholen.
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