Hallo,
zu Lebzeiten sollte im Mehrfamilienhaus des Vaters bereits eins seiner Kinder einziehen.
Diese Wohnung wurde aber von einer Dementen Dame bewohnt, da wollte man nicht gleich mit einer Eigenbedarfskündigung kommen.
Der Vater hatte hier schon betagtes Alter, es drohte hier auch der Gang ins Heim. Zwei Jahre vorher hat er mit seinem Kind einen Vormietvertrag gemacht das nach Auszug der alten Dame diese Wohnung bezogen werden darf. Eben weil zu vermuten ist das duch den da schon bestehenden Geschwisterstreit das andere Kind Probleme machen könnte!
Jetzt ist der Fall eingetreten.. Vater verstorben - Alte Dame auch ausgezogen und ins Heim.
Wie bindend ist hier der Vormietvertrag an die anderen Miterben? Es geht hier nicht um Mietzahlung oder Ausgleich an die andern - rein die Frage - Mietvertrag bindend - darf Erbe einziehen oder kann einer der anderen Miterben sagen NÖ - will das nicht?
Wenn sich jemand auskennt und helfen kann - DANKE DANKE DANKE! :-)
lg
Vormietvertrag für Miterbe bindend?
11. Mai 2023
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Frage vom 11. Mai 2023 | 18:15
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormietvertrag für Miterbe bindend?
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#1
Antwort vom 12. Mai 2023 | 00:11
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39242x hilfreich)
ZitatWie bindend ist hier der Vormietvertrag an die anderen Miterben? :
Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest.
Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.
Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.
#2
Antwort vom 12. Mai 2023 | 21:59
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo,
danke für Ihre Anwort.
Es ist ein normaler Mietvertrag.
Nur als Mietvertrag mit aufschiebenden Beginn mit Begründung der Demenz der alten Dame.
Ein Vormietvertrag hat ja nur Gültigkeit wenn man Gründe dafür hat ihn zu schreiben - zum Beispiel Einzug am.. wenn Renovierung abgeschlossen - Einzug am wenn Haus fertig gestellt usw.. Ohne Grund ist ja ein Vormietvertrag auch sonst ungültig.
Grund liegt vor - nur jetzt sind Miterben mit im Spiel.
Hier ist Frage ob Mietverträge mit Miterben auch für den anderen Miterben bindende Wirkung haben.
DaNKE!
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#3
Antwort vom 12. Mai 2023 | 22:17
Von
Status: Unbeschreiblich (116301 Beiträge, 39242x hilfreich)
ZitatOhne Grund ist ja ein Vormietvertrag auch sonst ungültig. :
Das ist schlicht falsch.
ZitatHier ist Frage ob Mietverträge mit Miterben auch für den anderen Miterben bindende Wirkung haben. :
Wenn solche Mietverträge entsprechende Verbindlichkeit haben, sind sie bindend.
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