Vormietvertrag für Miterbe bindend?

11. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Sanisha
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormietvertrag für Miterbe bindend?

Hallo,

zu Lebzeiten sollte im Mehrfamilienhaus des Vaters bereits eins seiner Kinder einziehen.

Diese Wohnung wurde aber von einer Dementen Dame bewohnt, da wollte man nicht gleich mit einer Eigenbedarfskündigung kommen.

Der Vater hatte hier schon betagtes Alter, es drohte hier auch der Gang ins Heim. Zwei Jahre vorher hat er mit seinem Kind einen Vormietvertrag gemacht das nach Auszug der alten Dame diese Wohnung bezogen werden darf. Eben weil zu vermuten ist das duch den da schon bestehenden Geschwisterstreit das andere Kind Probleme machen könnte!

Jetzt ist der Fall eingetreten.. Vater verstorben - Alte Dame auch ausgezogen und ins Heim.

Wie bindend ist hier der Vormietvertrag an die anderen Miterben? Es geht hier nicht um Mietzahlung oder Ausgleich an die andern - rein die Frage - Mietvertrag bindend - darf Erbe einziehen oder kann einer der anderen Miterben sagen NÖ - will das nicht?

Wenn sich jemand auskennt und helfen kann - DANKE DANKE DANKE! :-)

lg

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von Sanisha):
Wie bindend ist hier der Vormietvertrag an die anderen Miterben?

Das könnte sich einem erschließen, wenn man die uns unbekannten vertraglichen Vereinbarungen / betreffenden Klauseln / Absprachen etc. liest.

Kennt man diese Fakten, kann man sinnvoll weiterdiskutieren.

Bei Unklarheiten gerne wieder hier melden, den Wortlaut posten, dann können wir zielführend dazu diskutieren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sanisha
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für Ihre Anwort.
Es ist ein normaler Mietvertrag.
Nur als Mietvertrag mit aufschiebenden Beginn mit Begründung der Demenz der alten Dame.
Ein Vormietvertrag hat ja nur Gültigkeit wenn man Gründe dafür hat ihn zu schreiben - zum Beispiel Einzug am.. wenn Renovierung abgeschlossen - Einzug am wenn Haus fertig gestellt usw.. Ohne Grund ist ja ein Vormietvertrag auch sonst ungültig.

Grund liegt vor - nur jetzt sind Miterben mit im Spiel.
Hier ist Frage ob Mietverträge mit Miterben auch für den anderen Miterben bindende Wirkung haben.
DaNKE!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116301 Beiträge, 39242x hilfreich)

Zitat (von Sanisha):
Ohne Grund ist ja ein Vormietvertrag auch sonst ungültig.

Das ist schlicht falsch.



Zitat (von Sanisha):
Hier ist Frage ob Mietverträge mit Miterben auch für den anderen Miterben bindende Wirkung haben.

Wenn solche Mietverträge entsprechende Verbindlichkeit haben, sind sie bindend.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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