Hallo.
Ich habe eine Frage zu folgendem Thema.
Wenn man als Nichte oder Neffe ehrenamtlicher Vormund seines kinderlosen Onkels war, kann man dann auch zugleich Alleinerbe sein, wenn dies testamentarisch niedergeschrieben wurde?
Ich weiss,nur, dass das bei einem gesetzlichen Betreuer nicht, oder nur schwer möglich ist.
Vielen Dank und Gruss.
Vormund und Erbe zugleich
28. Oktober 2024
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Frage vom 28. Oktober 2024 | 07:53
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormund und Erbe zugleich
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 28. Oktober 2024 | 08:25
Von
Status: Unbeschreiblich (48512 Beiträge, 17108x hilfreich)
Zitatehrenamtlicher Vormund :
Gemeint ist wohl Betreuer.
Zitatkann man dann auch zugleich Alleinerbe sein, wenn dies testamentarisch niedergeschrieben wurde? :
Ja
Und jetzt?
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