Vormund und Erbe zugleich

28. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Paulchen123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormund und Erbe zugleich

Hallo.
Ich habe eine Frage zu folgendem Thema.
Wenn man als Nichte oder Neffe ehrenamtlicher Vormund seines kinderlosen Onkels war, kann man dann auch zugleich Alleinerbe sein, wenn dies testamentarisch niedergeschrieben wurde?
Ich weiss,nur, dass das bei einem gesetzlichen Betreuer nicht, oder nur schwer möglich ist.
Vielen Dank und Gruss.

Testament oder Erbe?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48512 Beiträge, 17108x hilfreich)

Zitat (von Paulchen123123):
ehrenamtlicher Vormund

Gemeint ist wohl Betreuer.

Zitat (von Paulchen123123):
kann man dann auch zugleich Alleinerbe sein, wenn dies testamentarisch niedergeschrieben wurde?

Ja

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