Guten Tag,
Es wird einen Pflichtteils berechtigten durch die Gegenseite (läuft auf beiden Seiten über den Anwalt), ein Vorschuss des Pflichtteils unter Vorbehalt der evtl zurückzahlung zugesprochen. Der Vorschuss wird gezahlt, da es wohl noch etwas dauert bis das notarielle Nachlass Verzeichnis fertig ist.
Nun die Frage:
Das Geld wir auf das Bankkonto meines Anwalts gezahlt, ist dieser Vorgang normal? Wird das Geld dann an mich weitergeleitet oder wie wird der weitere Verlauf sein? Hat der Anwalt das Recht, dass Geld einzubehalten wenn KEINE Rechnungen mehr offen sind? Bzw der Pflichtteilsberechtige gegenüber dem Anwalt alle Anwalts Gebühren beglichen hat?
Vorschuss Pflichtteil ?
23. August 2020
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Frage vom 23. August 2020 | 01:28
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Vorschuss Pflichtteil ?
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#1
Antwort vom 23. August 2020 | 10:34
Von
Status: Unbeschreiblich (38325 Beiträge, 13978x hilfreich)
Aufgrund der etwas schwammigen Infos schwer zu bewerten. Grundsätzlich muss der Anwalt Fremdgelder zügig abrechnen und auskehren. Es kann aber sein, dass die Vereinbarung etwas anderes zum Inhalt hat. Nämlich, dass das Geld auf dem Anwaltsanderkonto bleibt, bis letztlich alles geklärt ist. Das dient dann der Sicherung möglicher Rückzahlungsansprüche.
wirdwerden
#2
Antwort vom 23. August 2020 | 11:01
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 4x hilfreich)
Danke für die Antwort. Welche Informationen werden benötigt, damit die Information vollständig für sie sind?
Und jetzt?
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