Vorsorge für den Pflegefall (Pflegeheim) - Zweifamilienhaus

19. Juli 2026 Thema abonnieren
 Von 
quonamic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorsorge für den Pflegefall (Pflegeheim) - Zweifamilienhaus

Guten Tag,

ich mache mir momentan Gedanken um das elterliche Zweifamilienhaus für den Fall, dass mein Vater pflegebedürftig werden sollte.

Folgende Voraussetzungen sind gegeben:
- Meine verheirateten Eltern haben 1988 ein Zweifamilienhaus per Finanzierung gekauft
- kein Ehevertrag, alle Güter wurden geteilt.
- meine Mutter ist 2000 verstorben
- das Haus ist mittlerweile komplett abbezahlt
- ich habe eine Schwester, wir sind also je zu 12,5% Eigentümer in der Erbengemeinschaft, meinem Vater gehören 75%
- Mein Vater bewohnt das Erdgeschoss alleine, die Wohnung im Obergeschoss ist vermietet

Jetzt habe ich im Familienumkreis so einige Fälle von Pflegebedürftigkeit erlebt und mein Vater ist mittlerweile auch schon 70 und baut so langsam ab.

Im Normalfall ist es ja bei Pflegebedürftigkeit so, dass eine mögliche Heimunterbringung durch die Rente, die Pflegeversicherung und dann durch das Vermögen der Person bezaht werden muss. Erst wenn dieses aufgebraucht sein sollte, greift das Sozialamt, also der Staat unter die Arme.

Wohneigentum, also das Zweifamilienhaus, ist ja nur geschützt, solange eine Ehefrau oder ein pflegebedürftiges Kind drin wohnen würde. Das ist hier nicht der Fall.

Somit wäre meine Frage:
Das Haus gehört meinem Vater ja "nur" zu 75%, der Rest uns Kindern.
Würde es also (nach Aufbrauchen sonstigem Eigentums) dazu kommen, dass 75% des Hauses verkauft oder beliehen werden müssten? Oder gibt es durch die Erbengemeinschaft mit uns Kindern einen besonderen Schutz?


Ich möchte natürlich auf keinen Fall, dass mein Elternhaus beim Eintritt einer Pflegebedüftigkeit und damit Heimunterbringung an den Staat geht, da würde sich meine Mutter im Grabe umdrehen. Er hat zwar auch noch gut Geld beiseite gelegt, das dann ja vermutlich zuerst aufgebraucht werden müsste, aber das ist ja nicht planbar wie lange die Pflegebedürftigkeit andauern kann.

Was seht ihr sonst für Möglichkeiten, das noch rechtzeitig zu umgehen?
Eigentum auf uns Kinder freiwillig überschreiben?
Es gibt ja eine Frist von 10 Jahren, in denen so etwas "zurückgefordert" werden kann....
Ich fürchte ich werde keine 10 Jahre mehr haben, in denen mein Vater stabil für sich selbst sorgen kann.

Bin um jeden Rat dankbar!

Liebe Grüße
Andreas

-- Editiert von User am 19. Juli 2026 19:28

-- Editiert von User am 19. Juli 2026 19:29




9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
dass mein Elternhaus beim Eintritt einer Pflegebedüftigkeit und damit Heimunterbringung an den Staat geht,
Das wird auf keinen Fall passieren. Der Staat will solche Häuser nicht.
Des weiteren ist Pflegebedürftigkeit ein sehr weiter Begriff, der nicht unbedingt auch gleich stationäre Unterbringung bedeutet.

Frage: Warum kauft ihr Kinder es nicht und gebt dem Vater ein Wohnrecht?
Zitat (von quonamic):
Ich fürchte ich werde keine 10 Jahre mehr haben,
Da hast du wohl was falsch verstanden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130544 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
Würde es also (nach Aufbrauchen sonstigem Eigentums) dazu kommen, dass 75% des Hauses verkauft oder beliehen werden müssten?

Nö, denn nach Aufbrauchen sonstigem Eigentums kann man auch noch ans andere Vermögen gehen.



Zitat (von quonamic):
Oder gibt es durch die Erbengemeinschaft mit uns Kindern einen besonderen Schutz?

Kein offizieller. Aber die Anzahl der Interessenten für 75% dürften recht übersichtlich sein.



Zitat (von quonamic):
dass mein Elternhaus beim Eintritt einer Pflegebedüftigkeit und damit Heimunterbringung an den Staat geht, da würde sich meine Mutter im Grabe umdrehen.

1. Das Haus geht nicht an den Staat, der will es nicht, denn er kann damit rein gar nichts anfangen. Die Frau Mutter kann also weiter in Frieden ruhen.
2. der Staat gibt einfach kein Geld mangels Bedürftigkeit des Vaters. Denn der Deutsche Steuerzahler ist nicht dazu gedacht, hoffnungsvollen Erben das Vermögen zu erhalten, sondern in Notfällen einzuspringen.
3. ein Zweifamilienhaus generiert entsprechende Mieteinnahmen, warum sollen die nicht verwendet werden?
4. ihr könntet die 75% kaufen



Zitat (von quonamic):
Wohneigentum, also das Zweifamilienhaus, ist ja nur geschützt, solange eine Ehefrau oder ein pflegebedürftiges Kind drin wohnen würde.

Keine Ahnung wo man diese Theorie her hat, aber diese ist schlicht falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
quonamic
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Zitat (von Anami):
Frage: Warum kauft ihr Kinder es nicht und gebt dem Vater ein Wohnrecht?

Zitat (von quonamic):
Ich fürchte ich werde keine 10 Jahre mehr haben,

Da hast du wohl was falsch verstanden.


ich beziehe mich auf Schenkungen, denn das wäre ja z.B. eine frühzeitige Überschreibung seiner 75% auf uns oder nicht?

"Einkommensgrenze: Kinder haften erst ab einem Bruttojahreseinkommen von über 100.000 €.
Vermögensschutz: Das eigene Vermögen der Kinder wird nicht angetastet, und der Ehepartner des Kindes muss nicht mitzahlen.
Schenkungsrückforderung: Das Sozialamt kann Schenkungen (wie Immobilien) der Eltern an Kinder innerhalb von 10 Jahren vor Pflegebedürftigkeit zurückfordern."


Zitat (von Harry van Sell):

2. der Staat gibt einfach kein Geld mangels Bedürftigkeit des Vaters. Denn der Deutsche Steuerzahler ist nicht dazu gedacht, hoffnungsvollen Erben das Vermögen zu erhalten, sondern in Notfällen einzuspringen.
3. ein Zweifamilienhaus generiert entsprechende Mieteinnahmen, warum sollen die nicht verwendet werden?
4. ihr könntet die 75% kaufen


zu 2:
mir ist klar, dass natürlich zuerst die Rente, das Pflegegeld und das Vermögen draufgehen. Aber auch das ist ja endlich. Und bei 5000€ Heimkosten ist es eine Frage der Zeit, wann das nächste Vermögen, dann halt das Haus dran wären....das ist meine Befürchtung. Bei meiner Oma ist es so, dass mein Onkel Schenkungen 10 Jahre rückwirkend nachweisen musste....

zu 3:
klar, das wäre logisch.

zu 4:
zu kaufen wäre ja ein Erbe abkaufen, dass uns eh im Todesfall zustehen würde, das ist auch der Wille meines Vaters. Dazu müsste man das entsprechende Kapital auch erst mal haben und für etwas investieren können, von dem man keinen aktiven Nutzen hat.

Mir geht es wirklich nur um die ferne Gefahr, auch wenn sie vielleicht nicht eintreffen wird. Nicht umsonst werden viele Häuser schon zu Lebzeiten überschrieben. Und ich dachte halt, das hängt vor allem mit dieser 10-Jahres-Frist zusammen....

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#4
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(19220 Beiträge, 10349x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
Was seht ihr sonst für Möglichkeiten, das noch rechtzeitig zu umgehen?

Sicherste Möglichkeit:
Die Kinder kaufen dem Vater die 75% jetzt zum realistischen Marktpreis ab.
Dann bleibt das Haus auf jeden Fall in der Familie und der Vater hat aus dem Verkaufserlös genug Geldvermögen um lange Zeit im Pflegeheim zu verbringen.

Alternative:
Durchkalkulieren, ob Rente des Vaters plus Pflegeversicherung plus Mieteinnahmen aus beiden Wohnungen (bei einem Umzug des Vaters ins Pflegeheim kann das Erdgeschoss ja auch vermietet werden) nicht doch reicht bzw. ob ein noch fehlender Restbetrag von den Kindern aufgebracht werden kann, um die Immobilie zu "retten".

Zitat (von quonamic):
zu kaufen wäre ja ein Erbe abkaufen, dass uns eh im Todesfall zustehen würde, das ist auch der Wille meines Vaters.

Nein, im Todesfall steht ja nur das zu, was zum Todeszeitpunkt noch vorhanden ist. Und dass sich das Vermögen in den letzten Jahren vor dem Tod nochmal stark verringert, ist ja nun nicht selten.
Es gibt keine Pflicht, dass Erbe möglichst groß zu lassen, dementsprechend zeigt der Staat den zukünftigen Erben, die ein möglichst großes Erbe wollen, die kalte Schulter.

Zitat (von quonamic):
Dazu müsste man das entsprechende Kapital auch erst mal haben und für etwas investieren können, von dem man keinen aktiven Nutzen hat.

Verstehe ich nicht. Man würde (als Kinder) darin investieren, dass der Anteil an der Immobilie von 25% auf 100% steigt. Das ist doch ein größer Nutzen. Und den Teil des Preises, der später nicht für Pflege verbraucht wird, würde man sogar zurück erben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130544 Beiträge, 41543x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
zu kaufen wäre ja ein Erbe abkaufen

Nö, den Erbe entsteht erst mit dem letzten Atemzug, nicht vorher.



Zitat (von quonamic):
Dazu müsste man das entsprechende Kapital auch erst mal haben

In der Tat. Aber Banken helfen da durchaus bei.



Zitat (von quonamic):
für etwas investieren können, von dem man keinen aktiven Nutzen hat.

Wenn man beide Wohnungen vermietet. kann man mit der Miete den Kredit finanzieren.
Man kann auch selber einziehen und mit der ersparten Miete den Kredit finanzieren.
Und man erwirb Eigentum an einer Immobilie.



Zitat (von quonamic):
Nicht umsonst werden viele Häuser schon zu Lebzeiten überschrieben. Und ich dachte halt, das hängt vor allem mit dieser 10-Jahres-Frist zusammen

In der Tat, das tut es. Ist die Frist abgelaufen ist das ganze mit der Rückforderung vorbei.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4478 Beiträge, 736x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
mir ist klar, dass natürlich zuerst die Rente, das Pflegegeld und das Vermögen draufgehen. Aber auch das ist ja endlich. Und bei 5000€ Heimkosten ist es eine Frage der Zeit, wann das nächste Vermögen, dann halt das Haus dran wären.

Der Eigenanteil liegt je nach Heim zwischen 2400 und 3500 €. Das Pflegegeld wird bei einem Heimaufenthalt an das Heim überwiesen.
Das Schonvermögen liegt bei 10 000 €.
Die Wohnung vom Vater mit vermieten, bedeuten 2 x Mieteinnahmen und Rente vom Vater.
Sollte das Vermögen aufgebraucht sein, könnten die Kinder die Restsumme bezahlen, kann bei der EK als außergewöhnliche Belastung angegeben werden.
Somit könnte ein Verkauf des Hauses abgewendet werden.
Rechtzeitig übergeben verhindert Probleme.

Mit 70 Jahren geht man eigentlich nur bei großen gesundheitlichen Problemen in ein Pflegeheim. Dank des Pflegegeldes, Verhinderungspflege usw. ist ein Aufenthalt in der eigenen Wohnung lange gegeben, vor allem dann, wenn ein Pflegedienst eingeschaltet wird.
Natürlich ist auch die eigene Familie, also Sie und die Schwester gefordert. Somit kann ein Heimaufenthalt häufig verhindert oder erst später notwendig werden.

Nachvollziehbar sollte sein, dass die Heimkosten vor dem Erben kommen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42858 Beiträge, 14793x hilfreich)

Das Problem ist doch, dass der Fragesteller eine Lösung sucht, bei der er Teile des väterlichen Vermögens eben nicht für seine angemessene Versorgung eingesetzt werden muss, sondern den Erben erhalten bleibt. Ich meine Teile, die über den Schutzbetrag hinaus gehen. Und da fehlt mir einfach der Ansatzpunkt. Wieso soll der Steuerzahler einspringen, nur weil sich die vor 26 Jahren verstorbene Miteigentümerin bei einem solchen Vermögenseinsatz im Grabe umdrehen würde, bei Kenntnis?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40827 Beiträge, 6602x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
ich beziehe mich auf Schenkungen,
Ich empfahl, über den Kauf nachzudenken. Wie die Konditionen dazu wären, ist eine ganz andere ferne Frage. Es gibt etliche Möglichkeiten, die keine rückforderbaren Schenkungen darstellen. Es gibt mehr als *Überschreibung=Schenkung* und 10 Jahre zittern... oder ein Bankkredit für Hauskauf.
Zitat (von quonamic):
wäre ja ein Erbe abkaufen, dass uns eh im Todesfall zustehen würde, das ist auch der Wille meines Vaters.
Nö, man kann sein Erbe nicht vom Vater abkaufen. Erben kommt nach dem Sterben.
Gibts denn ein Testament, wo Vaters Wille lesbar ist?
Zitat (von quonamic):
Mir geht es wirklich nur um die ferne Gefahr, auch wenn sie vielleicht nicht eintreffen wird.
Da bräuchte man mindestens eine Glaskugel, denn unabhängig von eurer privaten Situation bewegt sich in Staat und Gesellschaft vieles sehr schnell... und oft anders, als man sich jetzt denkt.
Zitat (von quonamic):
Bei meiner Oma ist es so, dass mein Onkel Schenkungen 10 Jahre rückwirkend nachweisen musste....
Das ist ja auch richtig, wenn das Vermögen der Oma verringert werden sollte... und das Amt länger zahlen musste.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8627 Beiträge, 4682x hilfreich)

Zitat (von quonamic):
mein Vater ist mittlerweile auch schon 70 und baut so langsam ab.

Ist denn der Vater krank?

Was sagt denn Vater, der mit 70 so langsam "abbaut" dazu?
Zitat (von quonamic):
Ich möchte natürlich auf keinen Fall, dass mein Elternhaus beim Eintritt einer Pflegebedüftigkeit und damit Heimunterbringung an den Staat geht, da würde sich meine Mutter im Grabe umdrehen.

:augenroll:
Wer soll denn denn deiner Meinung nach die Heimkosten zahlen?

Man sollte froh sein, dass genügend Geld vorhanden ist, um den Vater im Alter entsprechend betreuen zu lassen.

0x Hilfreiche Antwort

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